Die Eltern eines zum radikalen Islam konvertierten IS-Kämpfers stehen am Montag vor dem Bundesstrafgericht. Dies, weil sie ihrem Sohn zwischen 2016 und 2019 rund 50'000 Franken nach Syrien überwiesen – sie sind wegen Widerhandlung gegen das Al-Kaida-/IS-Gesetz angeklagt. Ein Fall, den es in der Schweiz so noch nicht gab.
Was wird den Eltern vorgeworfen? Insgesamt sollen sie zwischen 2016 und 2019 über 50’000 Franken transferiert haben, heisst es in der Anklageschrift. Mit dem Geld hätten sie ihrem Sohn das Leben im Gebiet des «Islamischen Staates» ermöglicht. Ein Teil des Geldes sei an andere IS-Mitglieder gegangen. Das verstosse gegen das Gesetz, das IS-Unterstützung unter Strafe stellt.
Dass ihr Sohn sie vor bald zehn Jahren verlassen hat und sie jetzt mit einem Strafverfahren der Bundesanwaltschaft konfrontiert sind, belastet die Eltern schwer, sie scheinen psychisch angeschlagen zu sein. Zudem sind sie sozial isoliert, weil ihr ganzes Umfeld die Geschichte des Sohns kennt.
Das Hawala-System kurz erklärt Box aufklappen Box zuklappen Gesetze zur Unterbindung von Geldwäscherei und der Finanzierung von Terrororganisationen gibt es in fast allen Ländern der Welt. Trotzdem schafft es der IS, sein Geld zu verschieben, ohne entdeckt zu werden. Weshalb ist der Prozess wichtig? «Die zentrale Frage ist, ob Eltern sich strafbar machen, wenn sie ihr Kind – das für den IS kämpft – finanziell unterstützen», sagt Strafrechtsprofessor Wolfgang Wohlers von der Universität Basel. Weder der Gesetzgeber noch die Lehre hätten an dieses Szenario gedacht, der Prozess sei deshalb Neuland.
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