Seit Sommer 2007 ist es im Kanton Wallis grundsätzlich verboten, Wiesen- und Waldabfälle im Freien zu verbrennen. «Ein Rückschritt», heisst es. Nun fordert ein Vorstoss, das Verbrennen natürlicher Abfälle auf Bergweiden ohne Bewilligung wieder zu erlauben. Der Kampf gegen die Verbuschung ist dabei nur ein Argument.
Das Postulat sieht vor, die Bewilligungspflicht für das Verbrennen natürlicher Abfälle im Freien auf Walliser Bergweiden in den Monaten Februar und März aufzuheben. KI erstellt Mit einem Postulat verlangen Karl Kummer und Aron Pfammatter von der Partei «Die Mitte Oberwallis» gezielte Erleichterungen im Kampf gegen die zunehmende Verbuschung von Bergweiden.
Der Staatsrat soll die Bewilligungspflicht für das Verbrennen natürlicher Abfälle auf bestimmten Weideflächen befristet aufheben. Betroffen sind Weiden im Berggebiet, die sich meist in maschinell nicht zugänglichem Gelände befinden. Bei der Frühjahrsräumung können Fallholz, Gestrüpp und Unkräuter dort oft nur zu Haufen gesammelt werden. Bleiben diese liegen, verteilen sie die Weidetiere später wieder grossflächig «und die geleistete Arbeit hat ihren Zweck nicht erfüllt», heisst es im Postulat.
Die Initianten sind der Ansicht, dass ihr Vorschlag ein wirksames und unbürokratisches Mittel ist, um die Verbuschung einzudämmen und der Landwirtschaft eine praxisnahe Möglichkeit zu bieten, ihre Flächen nachhaltig zu erhalten.
«Weniger Feuer, mehr Zecken» Kummer ist Präsident der Eringer Viehzucht Genossenschaft und bewirtschaftet mit seiner Familie rund 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche. Seit Jahren beobachte er eine Zuspitzung der Situation. Besonders auf schwer zugänglichen Flächen seien regelrechte Zecken-Hotspots entstanden. Tatsächlich haben sich die gemeldeten Zeckenstiche im Wallis innerhalb von 15 Jahren mehr als verdoppelt, heisst es im «Walliser Bote».
Das Zeckenproblem auf den Walliser Bergweiden sei für Nutztiere teilweise nicht mehr zumutbar. Christian Zufferey Für Kummer sei klar, dass zwischen dieser Entwicklung und dem Feuerverbot ein Zusammenhang besteht. Gleichzeitig kritisiert er, dass Massnahmen gegen Verbuschung, invasive Pflanzen und Schädlinge hohe öffentliche Kosten verursachen, während der Landwirtschaft mit dem Verbot eine einfache und kostenlose Möglichkeit zur Selbsthilfe verwehrt werde.
«Das Zeckenproblem ist den Nutztieren in den besagten Weiden teils nicht mehr zumutbar», heisst es im Postulat. Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche Kummer bezeichnet den «Beschluss über das Abfallverbrennen im Freien» aus dem Jahr 2007 im «Walliser Bote» als einen «der grössten Rückschritte für den Erhalt der Walliser Landwirtschaft» Die bestehenden Verhältnisse haben laut den Urhebern des Vorstosses mehrere negative Folgen.
So lassen sich Unkräuter beispielsweise zunehmend nur noch mit chemischen Pflanzenschutzmitteln bekämpfen, «was aus ökologischer Sicht sicherlich nicht wünschenswert ist», heisst es im Postulat. Zudem begünstigen die liegengebliebenen Haufen das Vorkommen von Parasiten wie Zecken. Diese sind für Nutztiere auf vielen Weiden mittlerweile zu einem ernsthaften Problem geworden. Jedes Jahr gehen durch die Verbuschung wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen verloren.
FiBL Gleichzeitig gehe durch Verbuschung jedes Jahr wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche verloren. Diese Flächen seien jedoch entscheidend, um das charakteristische Landschaftsbild zu bewahren und eine stabile Berglandwirtschaft zu gewährleisten. Vorschlag ohne Mehrkosten für den Kanton Das Postulat sieht vor, die Bewilligungspflicht für das Verbrennen natürlicher Abfälle im Freien auf den genannten Weiden in den Monaten Februar und März aufzuheben. In dieser Jahreszeit bestehe keine Waldbrandgefahr .
«Vorgeschlagen wird eine maximale Brandfläche von vier bis fünf Quadratmetern zum Verbrennen von Ästen etc. mit telefonischer Anmeldung bei der örtlichen Feuerwehr», heisst es im Postulat. Ausgenommen wären Flächen von nationaler Bedeutung sowie Gebiete innerhalb der Bauzone. Die verbleibenden Nachteile des Verbrennens, etwa Rauch oder CO2‑Ausstoss, stuft Kummer als vertretbar ein. Entscheidend sei, dass die Bewirtschaftung der Bergweiden langfristig gesichert werde.
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