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Ackerbau - Eine Pause für den Pflanzenschutz: Letzte Pflanzenschutzbehandlungen dürfen noch bis zum 31. Oktober bei gutem Wetter durchgeführt werden. Danach ist eine Ausbringung nur noch mit einer Sondergenehmigung erlaubt. Die freie Zeit eignet sich, um…

Von dem Spritzmittel-Verbot zwischen dem 1. November und 15. Februar sind Spezialkulturen wie Gemüse, Obst, Beeren und Wein ausgenommen.

Wer letzte Pflanzenschutzbehandlungen im Raps und Getreide durchführen muss, hat noch Gelegenheit bis zum 31. Oktober. Ab dem 1. November bis zum 15. Februar ist das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln gemäss ÖLN im Acker- und Futterbau nicht erlaubt, sondern nur noch in begründeten Fällen und mit einer Sonderbewilligung. Für Spezialkulturen wie Obst, Gemüse, Beeren und Wein gilt eine Ausnahme.

herausfinden. Zudem sollte überprüft werden, ob für gewisse Produkte Aufbrauchfristen sowie Auflagen festgelegt wurden.

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