Seit 2017 erhält bei getrennten Paaren der Elternteil, der das Kind betreut, als Ausgleich für den Einkommensverlust vom anderen Elternteil einen Unterhalt. Und zwar unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren.
Seit 2017 erhält der Elternteil, der das Kind betreut, als Ausgleich für den Einkommensverlust vom anderen Elternteil einen Unterhalt. Und zwar unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren.
Grundsätzlich hat sich die Einführung des Betreuungsunterhalts für alle Kinder bewährt. Autor: Diego Stoll Anwalt für Familienrecht Die Einführung des Betreuungsunterhalts für alle Kinder habe sich grundsätzlich bewährt, bilanziert Diego Stoll, Anwalt für Familienrecht. Die Umsetzung in der Praxis habe allerdings dazu geführt, dass die Unterhaltsberechnungen insgesamt nach heutigem Recht viel komplizierter seien als früher.
Für Geringverdienende wiederum schafft der Betreuungsunterhalt einen Anreiz, die Kinder möglichst allein zu betreuen – ohne den anderen Elternteil. Störend: Vermischung von Obhut und GeldUmgekehrt kann es vorkommen, dass ein gut verdienender Elternteil allein deshalb die alternierende Obhut fordert, um keinen Betreuungsunterhalt zahlen zu müssen. Diese Vermischung von Obhut und Geld ist laut Fachpersonen unbefriedigend.
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