EGMR Urteil gegen die Schweiz: Homosexuellen Iraner ausgeschafft

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Abermals wurde die Schweiz vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg gerügt. Sie muss den Asylantrag eines Iraners erneut prüfen.

Die Schweiz muss den Asylantrag eines Iraners noch einmal prüfen. Er war 2019 in die Schweiz gekommen und begründete sein Antrag mit der Tatsache, er sei in seinem Heimatland aufgrund seiner Homosexualität von Familienmitgliedern beschimpft und geschlagen worden. Die Schweiz lehnte sein Gesuch ab. Bei einer Rückkehr in sein Heimatland drohe ihm keine unmenschliche Behandlung, hiess es laut den CH-Media-Zeitungen.

Das sagt der EGMR Das Gericht in Strassburg begründet das Gutheissen der Beschwerde damit, dass die Homosexualität des Iraners auch entdeckt werden könnte, ohne dass dies zwingend auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen ist. Zum Beispiel durch Gerüchte. Ausserdem sei es möglich, dass es auffalle, wenn er nicht in soziale Normen passt oder psychische Auffälligkeiten durch das Verheimlichen seiner sexuellen Orientierung entwickelt.

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