Seit Inkrafttreten der verschärften Regelungen für gewerbliche Kurzzeitvermietungen am 1. September sind in der Stadt Zürich bereits 338 Anzeigen eingegangen. Die Baubehörde prüft vorerst Hinweise auf Verstösse, während systematische Kontrollen mit neuem Personal im nächsten Jahr geplant sind.
338 Anzeigen sind bei der Stadt Zürich eingegangen, seit vor einem Monat die strengeren Regeln für Business-Apartments und kommerzielle Airbnb-Wohnungen in Kraft traten. Kontrollen vor Ort führte die Stadt bisher noch keine durch.
Mit der vom Bundesgericht bestätigten und seit 1. September in Kraft getretenen Teilrevision der Bau- und Zonenordnung muss in der Stadt Zürich die Bauherrschaft mit dem Baugesuch die Mietdauer der Wohnnutzung deklarieren. Auch für Nutzungsänderungen, etwa wenn eine Wohnung in ein Business-Apartment umgewandelt wird, ist ein Baugesuch erforderlich – selbst wenn keine baulichen Massnahmen erfolgen. Wegen des grossen öffentlichen Interesses an den Kurzzeitvermietungen rechnete der Stadtrat insbesondere zu Beginn mit zahlreichen Anzeigen wegen möglicher Verstösse gegen die neue Regelung.
Und tatsächlich: Im ersten Monat gingen bei der Stadt bereits 338 Anzeigen ein, wie Markus Pfanner, Sprecher des städtischen Hochbaudepartements, am Freitag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte. Vorerst beschränke sich die Baubehörde auf die Überprüfung bestehender Kurzzeitvermietungen aufgrund konkreter Hinweise auf mögliche Verstösse. Diese Überprüfungen würden voraussichtlich bis Ende Jahr erfolgen. Kontrollen vor Ort führte die Stadt bisher noch keine durch.
Mit systematischen Kontrollen von Portalen wie Airbnb werde die Stadt wohl erst im nächsten Jahr beginnen können, sagte der Sprecher. Dafür brauche sie das zusätzliche, bereits bewilligte Personal. Die fünf Stellen seien ausgeschrieben, so Pfanner. Mit einer Besetzung rechnet die Stadt im Laufe des vierten Quartals dieses Jahres.
«Je mehr Ressourcen zur Verfügung stehen, umso aktiver wird der Vollzug bezüglich der bestehenden Kurzzeitvermietungen», sagte er. Die AL nahm der Stadt dabei bereits einen Teil der Arbeit ab: Knapp zehn Tage nach Inkrafttreten der neuen Regelung übergab sie dem Zürcher Stadtrat eine Liste mit mehr als 2200 Adressen von Business-Apartments und kommerziell vermieteten Airbnb-Unterkünften. Ende 2025 hatte die Stadt rund 5300 Business-Apartments erfasst, die meisten davon in den Kreisen 1 und 4 in der Innenstadt.
Wie viele davon unter die neue Regelung fallen, lasse sich nicht allgemein beurteilen, hält Pfanner fest. Dies müsse in jedem Fall einzeln geprüft werden. Mit der neuen Regelung will die Stadt verhindern, dass in Wohnquartieren ganze Häuser zu anonymen Zweitwohnungen umgewandelt werden. Vier Unternehmen, die Business-Apartments in Zürich betreiben, hatten gegen die Regelung geklagt.
Das Bundesgericht stützte Ende Juni die Stadt Zürich bei der Einschränkung von Business-Apartments. Noch hängig ist in der Stadt Zürich die von den Grünen und der AL lancierte Airbnb-Initiative. Kern der Anti-Airbnb-Initiative nach Luzerner Vorbild ist eine Regelung, die es verbietet, Wohnungen an mehr als 90 Tagen pro Jahr kurzzeitig zu vermieten. Der Stadtrat unterstützt die Ziele der Initiative.
Er will aber einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Damit soll die Initiative auch mit der inzwischen geltenden Regelung abgestimmt werden. Den Gegenvorschlag will der Stadtrat bis am 4. Januar 2027 dem Gemeinderat unterbreiten.
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