Wer Kulturland hergeben muss, soll dafür in Zukunft das Dreifache des Schätzwerts als Entschädigung erhalten. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen, entgegen der Meinung von Regierungsrat und FDP.
Wer Kulturland hergeben muss, soll dafür in Zukunft das Dreifache des Schätzwerts als Entschädigung erhalten. Das hat der Grosse Rat am Dienstag beschlossen, entgegen der Meinung von Regierungsrat und FDP.Muss ein Landwirt einen Teil seines Landes hergeben, wird er in Zukunft dafür höher entschädigt als bisher.
Denn: Zahlungskräftige Bauern könnten das Land wie gewohnt zum Marktpreis erwerben, im Falle einer Enteignung werde ihnen jedoch der dreifache Marktpreis bezahlt. Die dreifache Entschädigung hatte die Kommission Umwelt, Bau und Verkehr in erster Lesung im März gefordert. Der Regierungsrat sah eine doppelte Entschädigung vor. Handlungsbedarf bestand wegen Anpassungen im Bundesrecht.An ihrer Seite hatte die FDP die Grünliberalen.
Anders die Mitte. Der sorgfältige Umgang mit Kulturland müsse gefördert werden, sagte für die Fraktion Bauernverbands-Geschäftsführer Ralf Bucher. Es mache zudem keinen Sinn, wenn umliegende Kantone und der Bund höhere Entschädigungen vorsehen als der Aargau.
Ein starker Kälteeinbruch plagt Schweizerinnen und Schweizer. Ein Meteorologe erklärt, woher die Kälte kommt und ob wir uns trotzdem noch auf sommerliche Tage freuen können.Copyright © Aargauer Zeitung. Alle Rechte vorbehalten. Eine Weiterverarbeitung, Wiederveröffentlichung oder dauerhafte Speicherung zu gewerblichen oder anderen Zwecken ohne vorherige ausdrückliche Erlaubnis von Aargauer Zeitung ist nicht gestattet.
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