Die Schweiz soll künftig EU-Regeln zur Lebensmittelsicherheit übernehmen. Der Ständerat hat am Donnerstag dem neuen Lebensmittelsicherheitsabkommen zugestimmt. Es handelt sich um eines von drei geplanten neuen bilateralen Abkommen.
Das Ziel des Abkommens ist es laut dem Bundesrat, gesundheitsgefährdende Lebensmittel frühzeitig zu erkennen. KI erstellt PreviousNext Ein Abkommen zwischen der Schweiz und der EU soll einen gemeinsamen Lebensmittelsicherheitsraum schaffen.
Das Ziel ist es laut dem Bundesrat, gesundheitsgefährdende Lebensmittel frühzeitig zu erkennen. Bei Lebensmitteln könne es immer wieder zu Fälschungen oder Verunreinigungen kommen, und es gelangten nicht sichere, gesundheitsgefährdende Produkte auf den Markt. Das soll sich mit dem neuen Abkommen ändern. Eine Harmonisierung der Agrarpolitik der Schweiz und der EU bleibe dabei ausgeschlossen, hielt Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider im Ständerat fest.
«Die Agrarpolitik der Schweiz bleibt weiterhin eigenständig. » Neu wird die Schweiz in das Zulassungssystem für Pflanzenschutzmittel der EU eingebunden. Beim Tierschutz und bei gentechnisch veränderten Organismen konnten Ausnahmen ausgehandelt werden. Zum Beispiel sind in der EU zugelassene gentechnisch veränderte Organismen nicht automatisch auch in der Schweiz zugelassen.
Streit um EU-Kontrolleure Die Gegnerinnen und Gegner des Abkommens befürchten einen Verlust der Schweizer Souveränität. Die EU wolle die Agrarpolitik vom Hof auf den Tisch regulieren, sagte Hannes Germann .
«Wir haben keinen eigenen politischen Spielraum mehr. Wohin führt das noch? » Er brachte ein Beispiel aus Norddeutschland ein. Dort haben Landfrauen während 48 Jahren Torten für den lokalen Weihnachtsmarkt gebacken.
«2024 hat dann die regulierungswütige Kommission diesem bunten Treiben und dieser Tradition ein Ende bereitet, weil die EU-Auflagen zertifizierte Küchen, Gesundheitszeugnisse für Bäckerinnen, Hygieneschulungen für Verkäuferinnen sowie eine umfassende Rezeptdokumentation mit Zusatzstoffen und Allergenen erfordern. Das war den guten Frauen schliesslich einfach zu viel, sodass diese Tradition beendet worden ist», sagte Germann. Für Gewerbeverbandspräsident Fabio Regazzi ist die Notwendigkeit des Abkommens nicht ausreichend ausgewiesen. Es drohten unzählige EU-Regulierungen und zusätzliche Vorgaben.
Petra Gössi entgegnete, EU-Vertreter würden auch künftig keine Schweizer Betriebe kontrollieren.
«Diese Angst kann ich Ihnen nehmen. » Es werde argumentiert, dass in Zukunft EU-Kontrollen auf Schweizer Bauernhöfen geben wird.
«Dem ist nicht so; diese Angst kann ich Ihnen auch nehmen. Dazu können Sie die Botschaft auf Seite 857 lesen. Es wird auch in Zukunft keine EU-Kontrollen von Unternehmen und Landwirten in der Schweiz geben», versicherte Gössi. Es werde aber beispielsweise Kontrollen im Fleisch- und Milchsektor geben.
«Das sind Kontrollen des Vollzugssystems. Das haben wir aber heute schon; das sind wir uns seit Jahren gewohnt», führte sie aus.
«Diese Frage stelle ich mir» Werne Salzmann ist sich nicht sicher, ob die EU keine Kontrollen durchführen kann. Er habe in der Wirtschaftskommission nachgefragt, ob Kontrolleure in die Schweiz kommen und kontrollieren können.
«Das wurde bejaht. Aber die Schweizer Behörden müssen sagen: Ja, du darfst. Eine Kontrolle ist also möglich. Weshalb sind solche Ausnahmen, Privilegien für die Kontrolleure überhaupt nötig, wenn sie nicht kommen sollen?
Diese Frage stelle ich mir», sagte Salzmann. Durch die Beteiligung am Warnsystem der EU werde die Konsumentensicherheit erheblich erhöht, argumentierte Matthias Michel . Das Abkommen sei für die Nahrungsmittelindustrie zentral, hielt Benedikt Würth fest. Es gehe um den Abbau von Handelshemmnissen und den zollfreien Marktzugang.
«Wir haben schon heute ein mehr oder weniger deckungsgleiches Lebensmittelrecht mit der EU. » Kein separates doppeltes Mehr In der Gesamtabstimmung nahm der Ständerat das neue Abkommen mit 28 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Über das Abkommen hinausgehende und weitergehende Kompetenzen des Bundesrats lehnte der Ständerat ab. Dabei ging es beispielsweise um Vorschriften zu Untersuchungsprogrammen und die Verpflichtung für kantonale Vollzugsbehörden, Fälle von Lebensmittelbetrug dem Bund zu melden.
Der Bund soll die Kantone auch nicht anweisen können, konkrete Massnahmen zu treffen. Das Abkommen geht wie der Stabilisierungsteil des EU-Pakets nun an den Nationalrat. Es kann nur in Kraft treten, wenn der Stabilisierungsteil gesamthaft in Kraft tritt. Neben dem Ja beider Kammern ist dafür nach Meinung des Ständerats eine zwingende Volksabstimmung mit doppeltem Mehr nötig.
Eine Minderheit im Ständerat verlangte für das Lebensmittelabkommen zusätzlich ein separates doppeltes Mehr. Der Antrag scheiterte mit 25 zu 20 Stimmen.
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