Das Bundesamt für Umwelt hat eine Überprüfung der Zoneneinteilung vorgenommen. Nun können auch die ungeschützten Tiere die gerissen wurden, zum Abschusskontingent dazugezählt werden.
Wegen einer Intervention des Departements von Bundesrat Albert Rösti darf ein Wolf im Berner Jura nun doch abgeschossen werden.
Der Perimeter ist auf die Gemeinden Corgémont, Cormoret, Court, Courtelary, Orvin, Perrefitte, Roches, Renan und Saicourt beschränkt.
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