Sind die Böötler weg, kommt der Biber: Den Aabach zu sperren, hat sich gelohnt
Ende, fertig, aus für Stand-up-Paddlerinnen, Gummiböötler und Co.
Oder wie es in der Verordnung über die Schifffahrt seit diesem Jahr heisst: «Das Fahren mit Schiffen und Schwimmkörpern jeder Art ist verboten, auf dem Aabach im Bereich des Wassergrabens um das Schloss Hallwyl sowie zwischen dem Ausfluss aus dem See und dem Schloss.» Und zwar nicht mehr nur während dreier Monate wie bisher, sondern das ganze Jahr über.
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