Drei Fälle aus dem Aargau zeigen, wie die Staatsanwaltschaft gegen Diskriminierung, Hass und Drohungen im virtuellen Raum vorgeht.
Es ist kurz vor Weihnachten. Eigentlich eine besinnliche Zeit. Doch in einer kleinen Aargauer Gemeinde sitzt ein Mann vor seinem Computer und ärgert sich. Er hat auf der Website der Pendlerzeitung «20 Minuten» einen Artikel gelesen. Die Überschrift: «Bern: Schüler-Mob umzingelt Lehrerin und ruft ‹Allahu Akbar›».
Der 62-Jährige habe mit seinen Kommentaren öffentlich Personen und Gruppen, welche die islamische Glaubensgemeinschaft bilden, die Existenzberechtigung und Gleichwertigkeit abgesprochen, befindet die Staatsanwaltschaft.
Gegenüber ihren Followern beschwerte sie sich über zwei Männer. Über den einen sagte sie, dass dessen Frau abgehauen und in ein Frauenhaus geflohen sei, es gebe in der Schweiz keinen grösseren Lügner und Dreckskerl. Zudem sei der Mann ins Puff gegangen und habe seinen Führerschein gefälscht. Weiter erzählte sie, der Mann wisse nicht einmal, wie man ein Trottinett fahre, er könne weder lesen noch schreiben und sei eifersüchtig.
Die beiden telefonierten und wurden sich über den Kaufpreis einig: Sieben Tickets für 700 Franken. Der Käufer überwies den Betrag am nächsten Tag per Twint. Doch der damals 28-jährige Mann aus Wohlen, der die Tickets anbot, war gar nie in deren Besitz. Es entwickelte sich ein reger Chat-Kontakt über Whatsapp. Schliesslich überwies der Beschuldigte einen Teil des Geldes zurück: Zwei Mal 80 Franken, einmal 40 Franken.
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