Invasive gebietsfremde Arten, sogenannte Neobiota, breiten sich in der Schweiz immer stärker aus und stellen eine wachsende Bedrohung für die Biodiversität, die Landwirtschaft und das gesamte Ökosystem dar. Um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken, hat der Bundesrat kürzlich die Freisetzungsverordnung angepasst.
Mit dieser Revision sollen ökologische und ökonomische Schäden durch bestimmte invasive Arten eingedämmt werden. So stellen invasive Pflanzen, die ursprünglich aus anderen Regionen eingeführt wurden, eine erhebliche Gefahr für die heimische Flora und Fauna dar. Diese Neophyten verdrängen einheimische Arten und stören so das natürliche Gleichgewicht der Ökosysteme.
«Allerdings findet auf den meisten Flächen in der Schweiz eine mehr oder weniger intensive und mehr oder weniger erfolgreiche Bekämpfung beziehungsweise Eindämmung durch die verantwortlichen Unterhaltsdienste oder auch Landwirtinnen und Landwirte statt», erklärt Daniel Fischer weiter. Entsprechend seien in der Schweiz Flächen, wo das Ökosystem durch Neophyten grossen Schaden nehme, selten.
Zusätzlich bedrohen Neophyten direkt die landwirtschaftliche Produktion. «Im Grasland gibt es immer mehr Probleme mit invasiven Pflanzen wie dem Schmalblättrigen Greiskraut, das für das Rindvieh giftig ist und daher bekämpft werden muss», erläutert sie weiter. In Frankreich gebe es bereits Flächen, die aufgrund der hohen Belastung durch giftige Pflanzen nicht mehr für die Futterproduktion nutzbar seien.
Auf kantonaler Ebene ist die praktische Umsetzung jedoch oft mit Herausforderungen verbunden. Da die Kantone für die Überwachung und Einhaltung der Anforderungen zuständig sind, entstehen regionale Unterschiede in der Vollzugspraxis. Hier setzt der Cercle Exotique an, der die Massnahmen zur Eindämmung von Neobiota schweizweit koordiniert und den Erfahrungsaustausch zwischen den Kantonen fördert.
Ein wesentlicher Bestandteil der angepassten Freisetzungsverordnung ist das Verbot bestimmter invasiver Pflanzen. Zu den neu verbotenen Pflanzen zählen der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer und der Blauglockenbaum, die aufgrund ihres invasiven Potenzials als Bedrohung eingestuft wurden.
Sensibilisierungsmassnahmen und wirtschaftliche Interessen Ein weiteres Ziel der neuen Regelungen ist die Sensibilisierung der Bevölkerung und der betroffenen Branchen. So arbeitet das Bundesamt für Umwelt in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen und Branchenverbänden, um die nötigen Informationen zielgerichtet weiterzugeben.
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