Darum hätte es das Verfahren gegen Mathias Flückiger gar nie geben dürfen

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Seine Urinprobe wurde von der zuständigen Stiftung als positiv bewertet. Die erforderlichen Zusatzprüfungen wurden jedoch nicht vorgenommen.Er ist unschuldig: Mathias Flückiger wurde fälschlicherweise des Dopings bezichtigt. Die A-Probe war nie positiv und grundsätzlich unverwertbar. Hinzu kommt, dass es die provisorische Sperre, die am 18. August 2022 gegen ihn ausgesprochen wurde, gar nicht hätte geben dürfen.

Die Probe trifft drei Tage später, am 8. Juni, beim Labor in Lausanne ein. Im Urin werden daraufhin 0,3 Nanogram Zeranol pro Milliliter ausgewiesen. Rund zweieinhalb Monate später, am 18. August 2022, heisst es, Flückiger sei gedopt. Er wird provisorisch gesperrt. Später stellt sich heraus: Die Schlussfolgerung und die daraus resultierende Massnahme sind falsch.

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