Dank DNA-Phänotypisierung - Vergewaltigungsfall von Emmen: DNA des Täters wird ausgewertet

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Dank DNA-Phänotypisierung - Vergewaltigungsfall von Emmen: DNA des Täters wird ausgewertet
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Die DNA des Täters im Vergewaltigungsfall von Emmen (LU) von 2015 wird ausgewertet. Dies ist dank des revidierten DNA-Profil-Gesetzes möglich, das seit dem 1. August in Kraft ist.

Die DNA des Täters werde nun detailliert ausgewertet, sagt Simon Kopp, Kommunikationsbeauftragter der Luzerner Staatsanwaltschaft, auf Anfrage von SRF. Danach müsse man abwarten, welche Merkmale gemeldet werden. «Falls dann etwas Neues dabei ist, werden wir die Untersuchungen wieder aufnehmen.» Schlussendlich wolle man den Täter fassen, so Kopp.

Passend zum Thema In der Folge holte die Luzerner Staatsanwaltschaft DNA-Proben von über 370 Männern ein. Am Tatort wurde die DNA des mutmasslichen Täters sichergestellt, doch die Ermittler durften mangels gesetzlicher Grundlagen nicht auf die vollständigen genetischen Informationen zugreifen. Deshalb schloss die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen 2018 vorläufig ab.

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