Ein Brand an einem Mehrfamilienhaus in St. Gallen am 12. Januar 2024 wurde durch einen Gasbrenner verursacht, der zur Entfernung von Eis von der Dachfläche eingesetzt wurde. Der 35-jährige Verantwortliche wurde wegen fahrlässiger Verursachung einer Feuersbrunst verurteilt und zu einer bedingten Geldstrafe sowie Verfahrenskosten verurteilt. Die Zivilklage der Immobilienfirma und der Gebäudeversicherung wird auf einem anderen Weg behandelt.
Am 12. Januar 2024 wurde der Notruf über einen Brand an der Blumenaustrasse in St. Gallen bei einem Mehrfamilienhaus ausgelöst. Mehrere Personen wurden evakuiert und vor Ort betreut. Verletzte gab es keine. Nun ist die Ursache des Brand es geklärt. An diesem Freitagnachmittag lag viel Schnee in der Stadt und es war entsprechend kalt. Die Dach aussenseite des Gebäudes war von einer Eisschicht bedeckt und Schmelzwasser drang durch ein Leck ins Dach geschoss und die darunter liegende Wohnung ein.
Die Eigentümerin des Gebäudes kontaktierte die Firma, bei der der Österreicher arbeitete, für die Reparatur des Daches. Der 35-Jährige ging in die Wohnung, in welche Wasser eingedrungen war, und wurde dem Leck gezeigt. Der Beschuldigte hatte keine Informationen darüber, wie das Dach unter der Oberfläche aufgebaut war. Der 35-Jährige und sein Arbeitskollege holten das gemietete Hebebühnenfahrzeug und fuhren die Hebebühne zur Dachkante hoch. Die Aussenhülle des Dachs bestand aus verzinktem Blech. Zuerst wollten sie in dem Bereich, in welchem sie das Leck vermuteten, die dicken Eisschicht befreien. Auf der Hebebühne hatten sie einen Gasbrenner mit Gasflasche dabei. Der 35-Jährige machte sich sofort mit dem Gasbrenner an das Wegschmelzen des Eises, während der Arbeitskollege gleichzeitig die Eisschicht mit einem Hammer bearbeitete. Das verwendete Gas handelte sich um Propangas, welches beim Verbrennen mit Luft eine Flammentemperatur von bis zu 1900 Grad erreicht. Nach einer gewissen Zeit stellten der Beschuldigte und sein Kollege fest, dass oben am Giebel Rauch austrat. Sie unterbrachen ihre Arbeit, fuhren mit der Hebebühne nach unten, beobachteten die Rauchentwicklung und alarmierten schließlich die Feuerwehr, nachdem sie gemerkt hatten, dass der Rauch nicht aufhörte. Durch die Bearbeitung mit dem Gasbrenner hatte sich die Blechverkleidung mehr und mehr erhitzt. Von dort aus übertrug sich die Hitze auf das Dach und löste einen Schwelbrand aus. Die Brandbekämpfung gestaltete sich schwierig. Ein Abbruchkran musste Teile des Daches entfernen, um die Löscharbeiten zu ermöglichen. Die Feuerwehr konnte ein Übergreifen auf andere Gebäude verhindern und in den frühen Abendstunden den Brand vorerst unter Kontrolle bringen. Es entstand Sachschaden im Wert von mehreren hunderttausend Franken. Der Beschuldigte hatte sich aus Praktikabilitätsgründen entschieden, zur Entfernung der Eisschicht auf dem Dach einen Gasbrenner einzusetzen. Dies ist nicht grundsätzlich verboten, es ist dabei aber mit der nötigen Vorsicht vorzugehen. Dies habe der Österreicher jedoch nicht getan. Der Beschuldigte sei sich der Feuergefahr bewusst gewesen. «Er vertraute darauf, dass einzig schon die Tatsache, dass die Aussenhülle aus Blech bestand, ausreichend sein würde, damit es nicht zu einem Brand komme». Er habe den Gebäudebrand «pflichtwidrig unvorsichtig» verursacht. Die St. Galler Staatsanwaltschaft sprach den 35-Jährigen der fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst schuldig. Der Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen à je 90 Franken (total 1800 Franken) verurteilt. Diese muss er nur bezahlen, falls er innert zwei Jahren erneut straffällig wird. Verfahrenskosten von 450 Franken muss der Mann hingegen fix berappen. Die Zivilforderungen der Immobilienfirma und der Gebäudeversicherung (total über 2,5 Millionen Franken) werden auf den Zivilweg verwiesen. Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig.
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