Die Befürworter freuen sich auf diesen Ostermontag wie auf Weihnachten. Gegner befürchten ein Drogenchaos. Mit dem 1. April wird der Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Es stellen sich aber immer noch viele Fragen, wie das konkret aussehen soll.
Cannabis verschwindet von der Liste der verbotenen Substanzen im Betäubungsmittelgesetz. Wer 18 und älter ist, darf zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draussen maximal 25 Gramm mit sich führen. Es geht explizit um den Eigengebrauch. Weitergabe und Verkauf bleiben verboten. Zu Hause – nicht im Kleingarten – dürfen ausserdem drei Pflanzen angebaut werden.
Was ist mit dem Konsum in der Öffentlichkeit? Wo es nicht explizit verboten ist, darf gekifft werden. Verboten ist es auf Spielplätzen, in Schulen, Sportstätten, also auch Fussballstadien, Kinder- und Jugendeinrichtungen und jeweils in Sichtweite davon – in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich. Fussgängerzonen sind zwischen 07.00 und 20.00 Uhr ebenfalls kifffreie Zonen. Ausserdem ist der Konsum verboten «in unmittelbarer Gegenwart von Personen, die das 18.
Welche Strafen drohen bei Verstössen? Empfindliche Geldstrafen und auch Gefängnis sind möglich. Wer etwa die Gramm-Vorgaben zum Besitz leicht überschreitet, riskiert ein Bussgeld. Dass kann laut Gesetz allerdings mit bis zu 30’000 Euro saftig ausfallen. Werden sogar mehr als 30 Gramm im Rucksack, mehr als 60 Gramm zu Hause oder mehr als drei Pflanzen in der Wohnung gefunden, greift das Strafrecht: Es droht im schlimmsten Fall Gefängnis.
Und wie soll das mit den Cannabis-Clubs laufen? Sie dürfen erst zum 1. Juli mit dem Anbau von Cannabis beginnen und es gelten strenge Regeln: Die Clubs müssen mindestens 200 Meter von Schulen, Kitas, Spielplätzen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen entfernt sein, dürfen nicht in Wohngebäuden untergebracht sein und nicht durch auffällige Schilder oder anders für sich werben.
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