Cannabis: An Bahnhöfen darf nicht gekifft werden

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Trotz der Cannabis-Legalisierung sollen Joints an deutschen Bahnhöfen tabu sein – die Deutsche Bahn passt ihre Hausordnung entsprechend an.

Seit dem 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter Auflagen legal.«Abgeleitet vom gesetzlichen Verbot von Cannabis-Konsum tagsüber in Fussgängerzonen oder im Umfeld von Schulen und Spielplätzen möchten wir unsere Reisenden, vor allem Kinder und Jugendliche, an unseren Bahnhöfen schützen. Deshalb werden wir den Konsum von Cannabis in unseren Bahnhöfen generell untersagen.

Die neue Hausordnung soll demnach in rund vier Wochen fertig und rechtsgültig sein. Ab Juni verfolge die Bahn Verstösse dann, zuvor würden Bahn-Mitarbeiter die Reisenden mit «freundlichen Aufforderungen und Hinweisen» bitten, das Konsumieren von Cannabis zu unterlassen. Das gilt auch für die Raucherbereiche, die es an manchen Bahnhöfen gibt, wie die Bahn der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Auf deutschen Bahnhöfen gibt es bereits ein generelles Rauchverbot, ausgenommen sind nur gekennzeichnete Bereiche. Cannabis zu konsumieren soll aber auch dort untersagt sein.

Seit dem 1. April ist der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland für Erwachsene unter Auflagen legal.

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