Ein Permakultur-Bauer muss eine Busse von 1500 Franken bezahlen. Der 40-Jährige ignorierte die Massnahmen gegen die Vogelgrippe, weil sie seiner Ideologie widersprachen.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDas Bezirksgericht Winterthur hat am Montag einen Bauer wegen mehrfacher Widerhandlung gegen die Tierseuchengesetzgebung verurteilt. «Die vom Bund verordneten Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe sind einzuhalten», stellte der Richter bei der Urteilseröffnung klar.
Dies seien keine Gründe, die Massnahmen zu ignorieren, urteilte das Gericht. Schliesslich seien ganz in der Nähe seines Hofs Tiere an H5N1, wie das Vogelgrippe-Virus heisst, erkrankt. Da der Permakultur-Hof in der Überwachungszone lag, galten für ihn strenge Schutzmassnahmen.Der Landwirt argumentierte, dass er seine 30 Hühner nicht in einer gedeckten Anlage halten könne, weil er Permakultur betreibe.
«Die Schutzmassnahmen gegen Vogelgrippe eignen sich nur für konventionelle Landwirtschaftsbetriebe», sagte er. Permakultur-Betriebe könnten diese gar nicht einhalten. Die Busse will der Bauer deshalb nicht zahlen. Es sei eine Grundsatzfrage, die nötigenfalls vom Bundesgericht geklärt werden müsse.Der Verurteilte kritisierte aber nicht nur die Massnahmen, er äusserte auch Zweifel daran, dass es die Vogelgrippe überhaupt gibt.
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