Im Kanton St. Gallen sollen Überschreitungen der PFAS-Grenzwerte vorläufig keine Folgen für Landwirtschaftsbetriebe haben. Dies verlangen die bürgerlichen Fraktionen in einem Vorstoss. Sie kündigen Gesetzesanträge an, sollte die Regierung nicht einlenken.
Im Kanton St. Gallen sollen Überschreitungen der PFAS-Grenzwerte vorläufig keine Folgen für Landwirtschaftsbetriebe haben. Dies verlangen die bürgerlichen Fraktionen in einem Vorstoss. Sie kündigen Gesetzesanträge an, sollte die Regierung nicht einlenken.
Wird zu sehr nach PFAS-Rückständen gesucht? Die bürgerlichen Fraktionen wollen weniger Tests durch das Amt für Umwelt. - Keystone/GAETAN BALLY In den Kantonen St. Gallen und in Appenzell Ausserrhoden sind einige Landwirtschaftsböden besonders stark mit Rückständen der Ewigkeitschemikalie PFAS belastet. Der Abwasserverband Altenrhein setzte in der Region jahrelang auf die Verwertung von Klärschlamm als Dünger.
St. Gallen begann deshalb früher als andere Kantone mit Messungen der PFAS-Rückstände. Diese Vorreiterrolle wurde im Kantonsrat von Vertreterinnen und Vertretern der Landwirtschaft wiederholt infrage gestellt. Seit August 2024 gilt beim Bund eine Verordnung, in der Höchstwerte für PFAS im Fleisch von Rindern, Schweinen, Geflügel, Fischen sowie in Eiern festgelegt sind.in einem neuen Vorstoss kritisiert: «Der aktuelle Vollzug des Kantons St. Gallen führt zu sofortigen Einkommensausfällen und gefährdet die Liquidität der Betriebe».
In rund 30 Betrieben würden die Höchstwerte im Fleisch oder bei Eiern überschritten, bei weiteren rund 60 Höfen werde bei der Milch derangenommen wurde. Würth verlangt, dass eine Weisung des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen zum PFAS-Vollzug so lange ausgesetzt wird, bis die PFAS-Strategie des Bundes samt Härtefallregelungen in Kraft ist.
, dass im Kanton St. Gallen der Vollzug dieser Weisung «per sofort» oder spätestens nach der Zustimmung des Nationalrats zur Motion Würth ausgesetzt wird.kritisiert, weil es «flächendeckend Beprobungen auf Grundstücken durchführt», um die Belastung des Bodens mit PFAS festzustellen. Dafür gebe es keine gesetzliche Grundlage. Ein weiterer Punkt: Das Amt erhebe «sämtliche Brandereignis- und Löschübungsplätze zurück ins Jahr 1965». Zahlreiche Grundstücke könnten so in den Kataster der belasteten Standorte gelangen, bevor die bundesrechtlichen Grundlagen vorlägen.
Für betroffene Grundeigentümer, Unternehmer und Pächter hätten die Untersuchungen unerwünschte Folgen wie «Wertverlust, Haftungsstreitigkeiten, Sanierungspflicht, Neubeurteilung von Finanzierungen durch Banken». Der Grund für Abklärungen dürfte der PFAS-haltige Löschschaum sein, der von Feuerwehren über lange Zeit eingesetzt wurde. In Altstätten musste deswegen vor dem Bau des Regionalgefängnisses der Baugrund saniert werden. Es entstanden Mehrkosten von 17,3 Millionenmüsse «umgehend» beendet werden.
Die Fraktionen behalten sich laut Vorstoss «ausdrücklich vor», bei der zweiten Lesung eines Nachtrags zum Landwirtschaftsgesetz in der Wintersession «entsprechende Anträge oder Aufträge einzubringen». Bei diesem Nachtrag geht es um die Verdoppelung des Sonderkredits für die Massnahmen gegen die Folgen von PFAS in Landwirtschaftsböden auf insgesamt zehn Millionen. Die Vorlage stiess auf breite Zustimmung. Mit dem Geld soll die Zeit überbrückt werden, bis 2028 die PFAS-Sondergesetzgebung des Bundes vorliegt.
Der neue Vorstoss ist nicht der erste Versuch aus dem Kantonsrat, den Umgang mit den PFAS-Folgen zu beeinflussen. In einer Interpellation von drei Mitte-Ratsmitgliedern vom April musste diebereit sei, beim Vollzug der PFAS-Grenzwerte «Zurückhaltung zu üben» und auf irreversible Massnahmen zu verzichten, solange «keine praxistauglichen und wissenschaftlich abgestützten Lösungen vorliegen».dürfte bald zu den Forderungen Stellung nehmen. Bisher hatte sie vor allem rechtlich argumentiert.
Seit August seien in einer Verordnung des Bundes Grenzwerte für die PFAS-Belastung festgelegt, hiess es etwa in der Antwort auf einen der Vorstösse. , die diese Höchstgehalte überschritten, dürften «weder in Verkehr gebracht, noch als Zutaten verwendet werden». Das BLV habe mit seiner Weisung ein landesweit einheitliches Vorgehen festgelegt. Damit sei aber «kein neues Recht geschaffen» worden.
, die den Höchstgehalt von PFAS nicht einhielten, «dürfen gemäss gültigem Lebensmittelrecht auch ohne Weisung bereits jetzt nicht durch die Produzenten in Verkehr gebracht werden», so die Kritik aus dem Kantonsrat am Vollzug der PFAS-Grenzwerte gibt es aber nicht nur von den bürgerlichen Fraktionen – sondern beispielsweise auch von den
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