Witwen erhalten bisher lebenslang eine Rente ausbezahlt. Das will der Bundesrat nun ändern – damit soll eine Ungleichbehandlung abgeschafft werden.
Witwen und Witwer sollen künftig bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes eine Rente erhalten – unabhängig vom Zivilstand. Dies hatHeute bekommen Witwen lebenslange eine Rente, auch wenn sie keine unterhaltsberechtigten Kinder haben. Witwer hingegen erhalten sie nur bis zur Volljährigkeit des jüngsten Kindes. 2022 hatte der Europäische Gerichtshof fürDass der Bundesrat auch laufende Witwenrente n streichen will, sei empörend.
Etwas gemässigter formuliert es der Gewerkschaftsbund SGB. Die geschlechts- und zivilstandsunabhängige Ausgestaltung der Witwenrente überzeuge. Auch mit der Limite bis zum 25. Altersjahr des jüngsten Kindes zeigt sich der SGB einverstanden. Störend sei jedoch die konkrete Ausgestaltung im Vorschlag des Bundesrat. Dies sei ein Leistungsabbau zugunsten der Bundesfinanzen. Das Budget der Hinerlassenenrenten werde so um rund 50 Prozent gekürzt. Die Streichung beziehungsweise Kürzung laufender Renten bedeute für betroffene Frauen grosse Unsicherheit und löse Existenzängste aus.
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