Der Bundesrat hat der Idee einer weiteren Finanztransaktionssteuer zur langfristigen Finanzierung der AHV eine Absage erteilt. Dieser Weg sei ungeeignet und würde Wettbewerbsnachteile für den Standort Schweiz schaffen.
Der Bundesrat hat der Idee einer weiteren Finanztransaktionssteuer zur langfristigen Finanzierung der AHV eine Absage erteilt. Dieser Weg sei ungeeignet und würde Wettbewerbsnachteile für den Standort Schweiz schaffen.
Und das Urteil der Regierung fällt eindeutig aus: Aus Sicht des Bundesrats eignen sich Finanztransaktionssteuern nicht für eine stabile Finanzierung der AHV. Im Vergleich zu anderen Steuern würden sie schlechter abschneiden, und ihr zusätzliches Einnahmenpotenzial sei beschränkt. Als Argumente für die ablehnende Haltung des Bundesrates werden etwa ein schlechteres Anschneiden in puncto Steuergerechtigkeit angeführt, negative Lenkungseffekte oder höhere Volatilität und Verzerrungen.
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