Nachdem die Kostenübernahme bisher provisorisch geregelt war, will der Bundesrat intensive Frühintervention bei Kindern mit Autismus nun gesetzlich fördern.
Nachdem die Kostenübernahme bisher provisorisch geregelt war, will der Bundesrat intensive Frühintervention bei Kinder n mit Autismus nun gesetzlich fördern.
Der Bundesrat will die Finanzierung der intensiven Frühintervention bei Kindern mit schweren Autismus-Störungen durch die Invalidenversicherung und die Kantone sicherstellen.
Die Änderung des IVG habe keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, hiess es weiter. Gemäss der Botschaft des Bundesrats begrüsste die Mehrheit der Teilnehmenden an der Vernehmlassung die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine permanente Kostenbeteiligung der IV.
Die IFI umfasst medizinische und pädagogische Massnahmen. Ihre Wirksamkeit ist heutzutage wissenschaftlich breit anerkannt. Bis anhin war die Übernahme der Kosten für die IFI provisorisch über Vereinbarungen zwischen der IV und den Einrichtungen, die in der Schweiz IFI anbieten, geregelt. Seit 2019 und noch bis 2026 ist die IFI Gegenstand eines Pilotversuchs, um die zentralen Punkte und die Finanzierung zu klären. Es hat sich gemäss der Botschaft gezeigt, dass eine gemeinsame Finanzierung von Bund und Kantonen angemessen sei. Mit der vorgeschlagenen Änderung des IVG will der Bundesrat sicherstellen, dass die IV ihr Engagement nach 2026 nahtlos fortsetzt.
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