Bundesrat prüft Kostenpflicht bei Einsprachen gegen Bauprojekte

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Einsprachen seien vermehrt zu einem Mittel von Nachbarn geworden, um die Realisierung unliebsamer Projekte möglichst lange hinauszuzögern.

Gegen Bauprojekte eine Einsprache einzureichen, könnte eventuell bald etwas kosten. Der Bundesrat hat vom Ständerat den Auftrag erhalten zu prüfen, ob im Raumplanungsgesetz ein «massvolles Kostenrisiko» bei Einsprachen verankert werden soll.

Die kleine Kammer nahm am Mittwoch stillschweigend ein Postulat der Luzerner Mitte-Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger mit dieser Forderung an. Sie argumentierte, Eine Einsprache einzureichen, koste laut Bundesrecht nichts. Ein Baubewilligungsverfahren sei hingegen mit hohen Kosten verbunden. Das werde von Gesuchstellerinnen und -stellern als rechtsungleich wahrgenommen. Das fehlende Kostenrisiko führe dazu, dass oft unbegründete Einsprachen eingereicht würden.

Gmür-Schönenberger stellte ihren Vorstoss im Rat auch als Beitrag gegen die Wohnungsnot dar. Der Bundesrat beantragte Annahme des Vorstosses. Gmür-Schönenberger regt in ihrem Vorstoss an, Artikel 33 des Bundesgesetzes über die Raumplanung anzupassen. Dieser formuliert Mindestbestimmungen in den kantonalen Baugesetzen. Für die Luzerner Ständerätin ist ein Kostenrisiko bei Einsprachen in Baubewilligungs- und Nutzungsplanverfahren zu prüfen.

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