Bundesrat lockert Ortsbildschutz: 4000 Wohnungen in Zürich ermöglicht

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Bundesrat lockert Ortsbildschutz: 4000 Wohnungen in Zürich ermöglicht
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Der Bundesrat hat die ISOS-Verordnung angepasst und damit einen Baustopp für rund 4000 Wohnungen in der Stadt Zürich beendet. Die neuen Regeln treten am 1. November 2026 in Kraft.

Der Bundesrat hat die Regeln zum Ortsbildschutz gelockert und damit in der Stadt Zürich den Weg für den Bau von rund 4000 blockierten Wohnungen freigemacht. Die Anpassung der Verordnung zum Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz ( ISOS) beendet einen jahrelangen Baustopp. Die revidierten Vorgaben treten am 1. November 2026 in Kraft. Ab diesem Datum können in Zürich Baugesuche nach den neuen Regeln eingereicht werden.

Durchbruch für den Wohnungsbau in Zürich

Für die Stadt Zürich ist der bundesrätliche Entscheid von grosser Bedeutung. Martin Schneider, stellvertretender Direktor des Amts für Städtebau, sprach gegenüber dem Regionaljournal von einer grossen Erleichterung. Der Entscheid sei ein ganz wichtiger Durchbruch. Es handle sich um die Lösung für ein Problem, das viel Mühe gekostet habe.

Die Stadt rechnet damit, dass viele Projekte künftig ohne die bisherigen massiven Einschränkungen innerhalb von einem halben bis ganzen Jahr bewilligt werden können. Bisher hatten strenge ISOS-Vorgaben zahlreiche Bauvorhaben blockiert.

ISOS galt für drei Viertel der Stadtfläche

In der Vergangenheit führte die strenge Anwendung des ISOS dazu, dass in Zürich viele Bauvorhaben blockiert waren. Das Inventar galt laut Schneider nicht nur für historische Plätze und Gebäude, sondern für drei Viertel der gesamten Stadtfläche. Selbst kleine Vorhaben wie der Bau einer Tiefgarage oder einer Solaranlage boten Angriffsfläche für Rekurse.

Betroffen waren auch viele genossenschaftliche und damit preisgünstige Wohnungen, die in der Stadt dringend benötigt werden. Der Baustopp umfasste rund 4000 Wohnungen, die nun gebaut werden können.

Neue Regeln sollen Verfahren beschleunigen

Die neuen Bestimmungen sollen laut Bund die Planungs- und Bewilligungsverfahren vereinfachen und beschleunigen, ohne dabei den Schutz der Ortsbilder unverhältnismässig einzuschränken. Die Anpassung der Verordnung zum Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ist die Grundlage für diese Erleichterung.

Die revidierten Vorgaben treten am 1. November 2026 in Kraft. In Zürich können Baugesuche ab diesem Datum nach den neuen Regeln eingereicht werden. Die Stadt erwartet, dass viele Projekte künftig rascher bewilligt werden können.

Bedeutung für den Wohnungsmarkt

Die Lockerung des Ortsbildschutzes könnte den Druck auf dem Zürcher Wohnungsmarkt mildern. Insbesondere die genossenschaftlichen Wohnungen, die dringend benötigt werden, profitieren von der Neuregelung. Der Entscheid des Bundesrates wird daher als wichtiger Schritt für die Stadtentwicklung gewertet.

Der Baustopp für rund 4000 Wohnungen ist damit beendet. Die Stadt Zürich kann nun Baugesuche nach den neuen Regeln einreichen und rechnet mit einer schnelleren Bewilligung von Projekten.

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