Der Mann simulierte eine Invalidität und führte ein aktives Leben. Seine Strafe soll nun aber wegen Prozessverzögerung gesenkt werden, befand das Bundesgericht.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDer Mann simulierte eine Invalidität und führte ein aktives Leben. Seine Strafe soll nun aber wegen Prozessverzögerung gesenkt werden, befand das Bundesgericht.Das Kantonsgericht Basel-Landschaft muss die Strafe für einen IV-Betrüger senken, weil das Strafverfahren viel zu lange dauerte. Dies hat das Bundesgericht entschieden.
Wegen gewerbsmässigen und einfachen Betrugs verurteilte das Kantonsgericht den Mann im Juni 2022 zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 50 Tagessätzen.Er hatte in der Zeit von 2004 bis 2013 Leistungen von rund 570'000 Franken erhalten, weil er für arbeitsunfähig erklärt worden war. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor.
Der Mann simulierte ein Krankheitsbild mit Muskelzuckungen in den Beinen und Störungen bei der Körperhaltung. Gewisse Symptome waren laut Gutachten im Kern tatsächlich vorhanden, allerdings übertrieb der Mann und mimte einen sich verschlechternden Zustand.Durch ständige, fiktive Umzüge verunmöglichte er lange Zeit eine Begutachtung.
Das höchste Schweizer Gericht hat nur die Rüge des Beschwerdeführers zur Höhe der Freiheitsstrafe gutgeheissen. Entgegen der Ansicht der Vorinstanz wurde das so genannte Beschleunigungsgebot verletzt. Das Verfahren habe mit acht Jahren sehr lange gedauert. So seien zwischen dem erstinstanzlichen Entscheid und dessen schriftlicher Begründung zwei Jahre vergangen, was massiv zu lang sei.
Die lange Verfahrensdauer hat Auswirkungen auf das Strafmass. Der Fall geht deshalb zurück an das Kantonsgericht.
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