Das Bundesgericht erkennt den Heimatschutz als einspracheberechtigt im Verfahren zum Alternativprojekt für die Riva-Hochhäuser auf dem Metropol-Areal in Arbon.
Das Bundesgericht hat den Heimatschutz im Fall des Baugesuchs zum Alternativprojekt für die Riva-Hochhäuser auf dem Metropol-Areal in Arbon als einspracheberechtigt anerkannt. Das Urteil erging Ende September und könnte weitreichende Folgen haben. Seit zehn Jahren ist das Hotel Metropol in Arbon geschlossen. Wie das Grundstück künftig überbaut wird und ob es überhaupt neu überbaut werden kann, ist bis heute unklar.
Hintergrund: Stillstand seit zehn Jahren
Das Hotel Metropol in Arbon steht seit einem Jahrzehnt leer. Die Zukunft des Grundstücks ist offen. Der Widerstand von Teilen der Bevölkerung gegen die bisherigen Pläne war gross. Die Immobilienfirma HRS hat sich deshalb bereits Gedanken darüber gemacht, wie es weitergehen sollte, falls die Rechnung am Schluss nicht aufgehen sollte.
Fest steht mittlerweile einzig, dass der Heimatschutz ein Wort mitreden darf. Das hat das Bundesgericht Ende September entschieden. Es korrigierte damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts. Der Heimatschutz hatte in beiden Fällen Einsprache gemacht: sowohl gegen die geplanten Hochhäuser als auch gegen das Alternativprojekt.
Forderung nach Gutachten zum Ortsbildschutz
Der Heimatschutz fordert in beiden Verfahren eine Beurteilung durch die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) oder die Eidgenössische Kommission für Denkmalpflege (EKD). Grund dafür ist, dass sich das Metropol-Gelände in einem geschützten Ortsbild befindet. Der Heimatschutz möchte wissen, ob dieser Umstand tatsächlich kein Problem ist, wie die Stadt Arbon und HRS behaupten.
HRS wollte es nicht so weit kommen lassen. Das Unternehmen stellte deshalb die Legitimation des Verbandes für Einsprachen und Rekurse in Frage. In Bezug auf das Alternativprojekt zu Riva ist dies nicht gelungen. Das Bundesgericht spricht dem Heimatschutz in dieser Auseinandersetzung die Beschwerdeberechtigung zu.
In einem nächsten Schritt muss der Kanton jetzt in der Sache selber entscheiden: über den Rekurs gegen die Baubewilligung der Stadt Arbon. Für Gianni Christen vom Thurgauer Heimatschutz ist klar, dass es keinen Weg vorbei an einer Expertise durch eine eidgenössische Kommission gibt. Das vorliegende Projekt nehme auf die besondere Lage keine Rücksicht, sagt Heimatschutzpräsident Kurt Egger. Es sei eine 08/15-Überbauung ohne öffentliche Nutzung. Er sei sicher, dass es besser gehe.
Reaktionen von HRS und Heimatschutz
HRS-Sprecher Sven Bradke weist die Kritik zurück. Das Urteil des Bundesgerichts bezeichnet er als Enttäuschung. Es sei eine Bestätigung der Totalopposition des Heimatschutzes, die niemandem etwas bringe. Das Gelände sei heute eine Brache und bleibe eine Brache.
Daran seien nicht sie schuld, sagt Heimatschutzpräsident Egger. Für die Verzögerungen sei allein HRS verantwortlich. Das Unternehmen sperre sich seit drei Jahren mit Händen und Füssen gegen ein unabhängiges Gutachten zum Ortsbildschutz.
Über die Teilnahmeberechtigung des Heimatschutzes im Verfahren um den Gestaltungsplan für die beiden geplanten Hochhäuser ist noch nicht abschliessend entschieden. Am Zug ist jetzt auch hier das Bundesgericht. Christen geht davon aus, dass es zum gleichen Urteil kommt wie beim Riva-Alternativprojekt. Alles andere wäre eine grosse Überraschung, zumal das Verwaltungsgericht dem Heimatschutz in diesem Fall schon Recht gegeben hat. Die Argumente seien dieselben, sagt Heimatschutzpräsident Egger. Bradke sagt, man solle abwarten, was das Bundesgericht sage. Es seien zwei verschiedene Verfahren, die unabhängig voneinander entschieden werden.
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