Bundesgericht kritisiert Steuerämter

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Bundesgericht: Wer keine Steuererklärung einreicht, darf nicht mit immer höheren Veranlagungen «bestraft» werden.

Der Fall: Ein Rentnerpaar aus dem Kanton Bern hatte während mehrerer Jahre keine Steuererklärung eingereicht. Wie in solchen Fällen üblich, schätzte die Steuerbehörde dessen Vermögen und Einkommen selbst ein. Allerdings viel zu hoch.

Das Urteil: In dem besonders krassen Fall aus dem Kanton Bern hat das Bundesgericht jetzt eingegriffen und die Steuerschätzungen in einem Leitentscheid für nichtig erklärt: Personen, die keine Steuererklärung einreichen, dürfen nicht mit überrissenen Steuererklärungen bestraft, sondern allenfalls gebüsst werden. Bereits 2017 hatte das Bundesgericht entschieden, dass Steuereinschätzungen möglichst nahe an der Realität liegen müssen.

Die Begründung: In dem Leitentscheid schreibt das Bundesgericht, die Steuerverwaltung habe die Einschätzung dazu missbraucht, den Mann dafür zu bestrafen, dass er keine Steuererklärung eingereicht habe. Dafür sei jedoch die Busse da und nicht die Veranlagung, die der Wirklichkeit möglichst nahekommen soll. Die Steuerbehörde dürfe die Schätzung nur erhöhen, wenn sie Indizien dafür habe, dass die Person mehr verdiene.

Die Folgen: Wie viele Personen in der Schweiz von ähnlichen Fällen betroffen sind, ist statistisch nicht erhoben. Doch schätzungsweise reichen zwischen zwei und fünf Prozent der Steuerpflichtigen keine Steuererklärung ein. Das wären also Zehntausende. Viele, weil sie sich offenbar überfordert fühlen.

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