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Bundesgericht heisst Beschwerden gegen Reuss-Projekt teilweise gut

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Bundesgericht heisst Beschwerden gegen Reuss-Projekt teilweise gut
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Der Kanton Luzern muss beim Hochwasserschutz- und Renaturierungsprojekt über die Bücher.

Visualisierung: zvg Für rund 200 Millionen Franken will der Kanton Luzern an der Reuss Hochwasserschutzmassnahmen realisieren und den Lebensraum ökologisch aufwerten. Die Planungen laufen schon seit zirka 20 Jahren – sie gehen auf das verheerende Hochwasser von 2005 zurück. 2022 schliesslich hat der Regierungsrat das Projekt bewilligt.

Realisiert wird es aber vorerst noch nicht. Denn das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen diese Bewilligung teilweise gutgeheissen, wie der Kanton mitteilt. Eine weitere Beschwerde hat das Gericht abgelehnt. Die Beschwerden stammen von Umweltverbänden und einer Korporation.

Wie geht es nun weiter? Zuerst werde man die Urteile analysieren, eine Auslegeordnung machen und dann das weitere Vorgehen beschliessen, wie es in der Mitteilung des Kantons heisst. Der zuständige Regierungsrat Fabian Peter begrüsse das Urteil: «Das Bundesgericht bestätigt zu einem wesentlichen Teil, dass wir auf dem richtigen Weg sind», wird er zitiert.

«Wir hoffen, dass wir das Projekt so schnell wie möglich umsetzen können, denn mit jedem Jahr steigt das Risiko. » Hochwasserschutz- und Revitalisierungsprojekte würden auch angesichts des Klimawandels immer wichtiger. Das Luzerner Kantonsgericht stützt das Grossprojekt für den Hochwasserschutz und die Renaturierung der Reuss. Weitere Verfahren sind aber noch hängig.

Innerhalb der Rechtsmittelfrist sind sechs Beschwerden gegen das Projekt Hochwasserschutz und Renaturierung der Reuss eingegangen. Das Reuss-Projekt kann deshalb noch nicht realisiert werden. Mehr Hochwasserschutz, Ökologie und Lebensqualität: Jetzt ist die Bewilligung für das Megaprojekt da. Doch es drohen Verzögerungen – mit vielen Einsprechenden gibt es keine Einigung.

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