Die Abzüge für Krankenkassenprämien bei der direkten Bundessteuer werden nicht erhöht. Nach dem Ständerat hat es auch der Nationalrat abgelehnt, auf eine entsprechende Vorlage einzutreten.
Zudem werden Personen, die sich in Ausbildung befinden, neu 100 Franken mehr für die Kosten der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung abziehen können. Der maximale Abzug beträgt 13'000 Franken.
Das EFD begründet die Anpassung mit dem Gesetz, das den Ausgleich der sogenannten kalten Progression verlange. Die Anpassung erfolgt jährlich. Die Teuerung seit dem letzten Ausgleich der kalten Progression im laufenden Jahr beträgt laut EFD-Angaben 1.31 Prozent. Grenze für steuerbares Einkommen steigtDer Ausgleich der kalten Progression führt zu Anpassungen über alle Tarifstufen, wie es in der Mitteilung weiter heisst. Ehepaare zahlen neu Steuern ab einem steuerbaren Einkommen von 29'700 Franken. Derzeit sind es 29'300 Franken.
Kalte Progression bezeichnet den Umstand, dass bei progressivem Steuertarif eine steuerpflichtige Person aufgrund ihres gestiegenen Nominaleinkommens mit einem höheren Durchschnittssteuersatz belastet wird, obwohl ihr reales Einkommen nicht entsprechend angestiegen ist. Dies führt zu einer Verminderung der Kaufkraft.
02:19 Video Archiv: Steuerabzüge für Krankenkassenprämien werden nicht erhöht Aus Tagesschau vom 19.09.2023. abspielen. Laufzeit 2 Minuten 19 Sekunden.
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