Das norwegische Gericht weist den Antrag auf vorzeitige Haftentlassung von Rechtsterrorist Anders Behring Breivik zurück.
Breiviks Antrag auf vorzeitige Haftentlassung abgewiesen, wie die Nachrichtenagentur NTB berichtete. Breiviks Anwalt sagte der Agentur zufolge, sein Mandant wolle gegen die Entscheidung Berufung einlegen.
In dem Urteil des Amtsgerichts von Ringerike, Asker und Bærum heisst es laut NTB, dass die Wiederholungsgefahr seit Breiviks Verurteilung im Jahr 2012 nicht verringert sei. Zwar sei positiv anzumerken, dass der Rechtsterrorist begonnen habe, an rehabilitierenden Massnahmen teilzunehmen. Diese hätten bislang jedoch noch keine Wirkung gezeigt, hiess es laut NTB im Urteil.Breivik, der sich heute Fjotolf Hansen nennt, hatte am 22.
Während dieses jüngsten Verfahrens gab es zum ersten Mal seit Breiviks Verurteilung im Jahr 2012 eine neue Einschätzung zur psychischen Gesundheit des Rechtsterroristen. Die Sachkundigen kamen zu dem Schluss, dass der 45-Jährige nicht psychotisch oder psychisch krank sei.
Norwegen Terrorismus Gerichtsurteil Haftentlassung
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