Bonnie Blue behauptet, die Namensrechte ihres Babys für 2,25 Millionen Dollar versteigert zu haben. Nun will die britische Sexarbeiterin ihr Neugeborenes «BetBolt» nennen – Kritik im Netz ist programmiert.
Darum gehts Die britische Sexarbeiterin Bonnie Blue will ihr neugeborenes Baby «BetBolt» nennen – nach einem Wettanbieter und Krypto-Casino. Sie soll das Recht zur Namenswahl versteigert haben und behauptet, dafür 2,25 Millionen Dollar kassiert zu haben.
«Ich werde ‹BetBolt› über den Spielplatz rufen»:offenbar einen höchst ungewöhnlichen Namen geben – und soll dafür nach eigenen Angaben 2,25 Millionen Dollar kassiert haben. Die 27-Jährige gab am Dienstag auf Instagram bekannt, ihr erstes Kind nach dem Wettanbieter und Krypto-Casino «BetBolt» benennen zu wollen. Zuvor habe sie das Recht zur Namenswahl an den Meistbietenden versteigert, wie «Daily Star» berichtet. Im Rennen sollen auch die Namen «Top G», «Group Project» oder «Clavicular» gewesen sein.
Blue behauptet, sie wolle «BetBolt» nun tatsächlich als offiziellen Vornamen eintragen lassen. Sie habe bereits einen Termin beim zuständigen Standesamt am Mittwoch. Mit dem Kommentar «Und dann waren wir 1058» spielt Bonnie Blue auf ihre Behauptung an, Anfang 2025 innerhalb von zwölf Stunden Sex mit 1057 Männern gehabt zu haben. Bonnie Blues Sprecher hatte Ende August die Geburt des Kindes gegenüber «Us Weekly» bestätigt.
Dennoch bleiben Fragen offen: Weder das Geschlecht noch der Vater des Kindes sind bekannt.und das Kind zur Welt brachte, liegen bislang nicht vor. Die Sexarbeiterin, die mit provokanten Aktionen regelmässig für Aufmerksamkeit sorgt, stiess mit der Ankündigung des ungewöhnlichen Namens in den sozialen Medien auf deutliche Kritik.
«Tolle Mutter», kommentierte eine Person ironisch. Andere Nutzer äusserten vor allem Mitleid mit dem Baby. In der Schweiz dürfen Eltern den Vornamen ihres Kindes grundsätzlich frei wählen. Grenzen setzt jedoch das Kindeswohl: Das Zivilstandsamt kann Namen ablehnen, wenn sie die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen – etwa weil sie beleidigend oder anstössig sind oder dem Kind erhebliche Nachteile bereiten könnten.
Die Kontroverse folgt auf Kritik an einem früheren Social-Media-Video von Blue, das der britischen Kinderschutzorganisation NSPCC gemeldet wurde. Darin warb sie für ihren OnlyFans-Account, während sie mit ihrem erst wenige Wochen alten Baby auf einem Bett sass und von mehreren Männern mit Sturmhauben umgeben war. Sobald der Name das Kind lächerlich machen könnte, sollte das Amt einschreiten. Ich würde eher auf das Kindeswohl und den Alltag schauen als auf den Klang.
Ich finde, Eltern sollten fast alles dürfen, auch wenn es ungewöhnlich ist. Das Video sorgte für heftige Reaktionen. Auch die britische Politikerin Joy Morrissey reichte eine Beschwerde ein. Wenn die Sicherheit eines Kindes auf dem Spiel stehe, sei Wegsehen «keine Option», erklärte sie.
«Kinder dürfen niemals in Pornografie verwickelt, für die Bewerbung von Unterhaltung für Erwachsene instrumentalisiert oder in die sexualisierte kommerzielle Marke eines Elternteils einbezogen werden», schrieb Morrissey. «Allein die Vorstellung, dass ein Kind solchen Umständen ausgesetzt sein könnte, ist zutiefst verstörend. »
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