Bonnie Blue im Fokus – Anwältin fordert Kindeswohl-Prüfung

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Bonnie Blue im Fokus – Anwältin fordert Kindeswohl-Prüfung
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Bonnie Blue ist Ende August Mutter geworden. Nun fordert eine Kinderschutz-Anwältin eine Überprüfung des Kindeswohls.

Bonnie Blue ist Ende August Mutter geworden. Nun fordert eine Kinderschutz- Anwältin eine Überprüfung des Kindeswohls. Mutter Nach der Geburt sorgte die Britin erneut für öffentliche Aufmerksamkeit.

Laut der «Tag24» zeigte sie ihr Neugeborenes in einem inzwischen gelöschten Video während einer angekündigten Sex-Aktion. In dem Clip war Bonnie Blue demnach mit ihrem Baby auf dem Schoss zu sehen. Um sie herum standen drei Männer mit Sturmhauben. Shaw betont zugleich, die tägliche körperliche Versorgung des Kindes könne sie nicht beurteilen.

Sie gehe allerdings davon aus, dass diese Versorgung gewährleistet sei. Die Anwältin verweist dabei auf den britischen Children Act. Nach ihrer Darstellung könnten darin unter anderem Ausbeutung oder die Verleitung eines Kindes zu verwerflichem Verhalten relevant sein.

Zudem kritisiert Shaw, dass die Identität des Babys in öffentliche Aktionen und Markeninszenierungen einbezogen werde. Das Kind könne einer solchen öffentlichen Strategie nicht selbst zustimmen, erklärt die Anwältin der «Tag24» zufolge.sorgt inzwischen die Namensgebung des Babys. Laut der «Oe24» versteigerte Blue den Namen ihres Sohnes und erhielt dafür ein Gebot von 1,2 Millionen Pfund. Den Zuschlag soll demnach die britische Plattform BetBolt erhalten haben.

Als Name wurde dabei «BetBolt» festgelegt, die Eintragung beim zuständigen Amt noch bevor. Die «L'essentiel» berichtet ebenfalls über die Versteigerung des Babynamens. Auch dort wird die Verbindung zwischen der Namensauktion und dem Unternehmen BetBolt thematisiert. Bonnie selbst verteidigt die Entscheidung und verweist auf die Höhe der Zahlung.

Laut der «Oe24» fragte sie, ob Kritiker ihr eigenes Kind für 1,2 Millionen Pfund umbenennen würden. Damit reagiert sie auf die öffentliche Kritik an der Namensauktion. Eine öffentlich dokumentierte Entscheidung britischer Behörden zur möglichen Kindeswohlgefährdung wird in den drei Quellen nicht genannt. Bislang ist lediglich bekannt, dass Anwältin Nieki Shaw eine Überprüfung des Kindeswohls fordert. Eine solche Forderung ist nicht mit einer behördlich festgestellten Kindeswohlgefährdung gleichzusetzen.

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