Bombendrohung in der Mall of Switzerland: Bundesgericht bestätigt mildes Urteil

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Das Bundesgericht hat das Urteil des Kantonsgerichts bestätigt, das einen Mann wegen versuchter Erpressung zu einer bedingten Strafe von zwei Jahren verurteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert.

Die Bombendrohung fand im März 2018 statt. Damals hatte ein Mann gedroht, eine Bombe in der Mall of Switzerland zu zünden und forderte ein Lösegeld. Als dieses nicht gezahlt wurde, drohte er, im Luzerner Kantonsspital eine Bombe hochgehen zu lassen und erhöhte das Lösegeld auf 200’000 Franken. Er wurde geschnappt und war von Beginn an geständig.

Der Fall wurde somit am Kantonsgericht nochmals verhandelt. Das Gericht bestätigte im Juni 2022 das Urteil der Vorinstanz, erhöhte jedoch die bedingte Strafe auf zwei Jahre. Auch dieses Urteil goutierte die Staatsanwaltschaft nicht. Sie ging in ihrer Forderung von sechs Jahren Haft auf fünf Jahre und zwei Monate zurück und legte Berufung ein. Die Luzerner Staatsanwaltschaft sah im milderen Urteil Bundesrecht verletzt. Der Fall landete so am Bundesgericht.

Nun liegt der Entscheid desselben vor. Mit Urteil vom 29. August wird vom Bundesgericht die Strafzumessung des Kantonsgerichts als «ausführlich und nachvollziehbar» beurteilt. Die geltend gemachte Verletzung von Bundesrecht erweise sich als unbegründet, so das Bundesgericht. Die Beschwerde der Luzerner Staatsanwaltschaft wurde abgewiesen und es wurden keine Gerichtskosten erhoben.Das Schreckgespenst Massenentlassung geistert herum.

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