BMW-Fahrer kämpft vor Obergericht gegen Beschlagnahmung

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BMW-Fahrer kämpft vor Obergericht gegen Beschlagnahmung
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Die Staatsanwaltschaft Baden vermutet Manipulationen an Motor und Abgasanlage. Der Besitzer muss die Verfahrenskosten tragen, das Strafverfahren läuft weiter.

Sein BMW hat mit fast 590 PS deutlich mehr Leistung als erlaubt und ist auch deutlich zu laut. Der Fahrer wehrt sich vor dem Aargauer Obergericht gegen die Beschlagnahmung.

Das Drehmoment liegt 46 Prozent über dem erlaubten Wert, der Lärm erreicht bis zu 101 statt 95 Dezibel. Der Besitzer muss 1060 Franken Verfahrenskosten bezahlen. Das Strafverfahren läuft weiter. Laute und getunte Autos beschäftigen die Aargauer Polizeien seit Jahren.

Immer wieder kontrollieren sie Fahrzeuge auf unzulässige technische Veränderungen und ziehen auffällige Wagen aus dem Verkehr. So auch an einem Samstagnachmittag im April: Einer Patrouille der Kantonspolizei Aargau fällt ein BMW auf. Bei der Kontrolle entdeckt sie mehrere Mängel und stellt den Wagen sicher. Fünf Tage später prüft ihn das Aargauer Strassenverkehrsamt, Anfang Mai folgt in Luzern eine Leistungsmessung.

Zugelassen ist der BMW für rund 460 PS. Auf dem Prüfstand bringt er es auf fast 590 PS – rund 27 Prozent mehr, wie aus einem kürzlich publizierten Obergerichtsurteil hervorgeht. Welches Modell der Mann fährt, lässt es offen. Das für die Beschleunigung wichtige Drehmoment liegt zudem 46 Prozent über dem erlaubten Wert.

Und der Wagen ist zu laut: Gemessen werden bis zu 101 Dezibel, erlaubt wären 95. Auch überschreitet er die Abgasgrenzwerte. Die Staatsanwaltschaft Baden führt inzwischen ein Strafverfahren gegen den Besitzer. Sie vermutet Manipulationen am Motorsteuergerät und an der Abgasanlage und beschlagnahmte deshalb den Wagen.

Die beanstandeten Teile sollen ausgebaut und als Beweismittel gesichert werden. Später könnten sie eingezogen werden. Der Mann bestreitet, die Software seines BMW manipuliert zu haben. Das Diagnosegerät des Herstellers habe beim Motorsteuergerät «Originalzustand» angezeigt.

Auch die seit dem Einbau neuer Abgasrohre leuchtende Motorkontrolllampe spreche dafür: Bei manipulierter Software würde ein Tuner die entsprechende Fehlermeldung unterdrücken, damit die Veränderung nicht auffalle. Auch den Ausbau des Motorsteuergeräts hält der Mann für unverhältnismässig. Ohne das Gerät sei sein BMW «komplett fahruntauglich», er brauche das Auto beruflich. Bei dem ihm vorgeworfenen Delikt handle es sich zudem nicht um eine schwere Gewalt- oder Vermögensstraftat.

Er gibt auch an, dass sein BMW drei Tage nach der Polizeikontrolle zur MFK hätte sollen. Dies zeige, dass er die Umbauten habe prüfen und nötigenfalls korrigieren lassen wollen. Die Staatsanwaltschaft überzeugte das laut Obergerichtsurteil nicht. Für sie ergibt sich der Manipulationsverdacht aus dem Gesamtbild: Mehrleistung, erhöhte Abgas- und Lärmwerte, die leuchtende Kontrolllampe und starker Abgasgeruch.

Auch für das Obergericht besteht ein hinreichender Tatverdacht. Erfahrungsgemäss könne die «massive Leistungssteigerung» beim Beschleunigen, insbesondere bei nasser Fahrbahn, «schnell zu sehr gefährlichen Situationen führen», schreibt das Gericht. Auch die Fahrerassistenz- und Sicherheitssysteme seien vermutlich nicht auf diese Werte ausgelegt. Das Obergericht sieht deshalb eine «erhöhte abstrakte Unfallgefahr» und hält fest, dass es sich «nicht um einen Bagatellfall» handle.

Auffällig war bei der Untersuchung auch die Abgasanlage. Im hinteren Schalldämpfer fehlt laut Obergericht teilweise Dämmmaterial, was die zu hohen Lärmwerte erklären könne. Der Besitzer räumt hier ein, Abgasrohre eingebaut zu haben, für die kein in der Schweiz gültiges Beiblatt vorliegt. Sein Angebot, die Abgasrohre selbst durch Originalteile zu ersetzen, lehnt das Gericht ab.

Die Polizei müsse selbst feststellen können, was tatsächlich verändert wurde. Bei einem Ausbau durch den Besitzer sei nicht gewährleistet, dass die Teile unverändert bei den Ermittlern ankämen. Aus den ausführlichen technischen Eingaben schliesst das Obergericht ausserdem, dass sich der Besitzer mit Autotuning «sehr gut auskennt». Damit bestehe der hinreichende Verdacht, dass er vorsätzlich oder zumindest fahrlässig gehandelt habe.

Es weist seine Beschwerde ab und erlaubt den Ausbau und die Beschlagnahmung von Motorsteuergerät und Abgasanlage. Danach soll er seinen BMW zurückerhalten. Fahrt auf dem Hinterrad und quietschende Reifen: Zwei Landstrassen-Poser verurteilt Ein Töfffahrer hebt das Vorderrad, ein Autofahrer gibt zu viel Gas: Zwei junge Männer wurden für ihr riskantes Fahrverhalten gebüsst – so teuer wird es für sie. Copyright © Aargauer Zeitung.

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