Die Rinder- und Schafhalter in Belgien müssen ihre Tiere ab 2025 gegen die Blauzungenkrankheit (BT) der Serotypen 3 (BTV-3) und 8 (BTV-8) impfen. Das hat Landwirtschaftsminister David Clarinval am 23. Oktober mit Branchenvertretern in Brüssel vereinbart.
Rinder, die das Blauzungenvirus in sich tragen, können Entzündungen der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien aufweisen.Wie der Ressortchef erklärte, ist ab dem kommenden Jahr auch die Impfung von Rindern gegen die Epizootische Hämorrhagische Krankheit verpflichtend. Rinderhalter haben die Impfkosten selbst zu tragen.
Freiwilligkeit reicht nicht aus Dagegen werden Schaf- und Ziegenhalter finanziell entlastet: Sie sind 2025 von Abgaben an den belgischen Fonds für Tiergesundheit befreit. Um Kosten zu senken, können die Landwirte ihre Tiere selbst impfen; Voraussetzung dafür ist allerdings ein laufender Betriebsbetreuungsvertrag mit einem Hoftierarzt.
«Nach mehreren Monaten der BT-Epidemie müssen wir feststellen, dass die freiwillige Impfung die Auswirkungen der Seuche nicht ausreichend eindämmen konnte», sagte Clarinval. Bei dieser von Mücken übertragenen Krankheiten könne nur eine Massenimpfung die Verbreitung im ganzen Land eindämmen. Es bestehe die Gefahr, dass die Seuche des Serotyps 3 im kommenden Jahr wieder ausbreche.
Mangel an Informationen «Hinzu kommt das Risiko der Einschleppung des BT-Serotyps 8 und des EHD-Virus aus Frankreich», gab der Minister zu bedenken. Indes seien sich die zuständigen Behörden über den Mangel an Informationen über die Impfstoffe gegen BT und EHD bewusst, für die es bislang lediglich Notfallzulassungen gebe. Neue Informationen würden so rasch wie möglich beschafft und dann den Tierärzten und Landwirten mitgeteilt.
Der Boerenbond begrüsste die Einführung der Impfpflicht. Allerdings kritisierte der Verband, dass sein Antrag auf eine staatliche Sammelbestellung der Impfstoffe von der Regierung nicht bewilligt wurde. Dadurch hätten Kosten gesenkt werden können. Ausserdem gebe es keine föderale Unterstützung bei den Impfkosten. Erfreulich seien dagegen die gewährten Erleichterungen bei den Beiträgen zur landwirtschaftlichen Sozialversicherung.
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