Ein Gericht in Sachsen-Anhalt hat Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil dieser eine verbotene Naziparole benutzt hatte. Der AfD-Politiker fühlt sich als «politisch Verfolgter».
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieEin Gericht in Sachsen-Anhalt hat Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt, weil dieser eine verbotene Naziparole benutzt hatte. Der AfD-Politiker fühlt sich als «politisch Verfolgter».An dieser Stelle finden Sie einen ergänzenden externen Inhalt.
In seinen Schlussworten hatte sich Höcke als Opfer einer übergriffigen Justiz dargestellt. Er sei von diesem Gericht sehr enttäuscht. «Ich habe das Gefühl, ein politisch Verfolgter zu sein.» Höckes Anwalt Ulrich Vosgerau kündigte an, das Urteil bis ans Verfassungsgericht oder den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen. Es gehe hier um nichts weniger als die Meinungsfreiheit.
Zu dieser Strategie gehöre der Kampf gegen den bei Rechtsextremisten verhassten Artikel 86a und gegen den Volksverhetzungsartikel 130.
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