Am Dienstag hat der zweite Tag im Gerichtsprozess rund um Ulrich K. und den Tierquälerei-Fall von Hefenhofen stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft stellt mehrere Anträge. Unter anderem will sie ein neues Gutachten erstellen lassen.
Am Dienstag hat der zweite Tag im Gerichtsprozess rund um Ulrich K. und den Tierquälerei-Fall von Hefenhofen stattgefunden. Die Staatsanwaltschaft stellt mehrere Anträge. Unter anderem will sie ein neues Gutachten erstellen lassen.Eines ist klar: Die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau ist nicht zufrieden mit dem Urteil des Bezirksgerichts Arbon im Fall Hefenhofen.
Der Hauptkritikpunkt des Staatsanwalts dreht sich um die Verwertbarkeit der Beweise. Unter anderem geht es dabei um die Rechtmässigkeit der Hofräumung und die Verwendung der dabei erhobenen Beweise und erstellten Protokolle. Das Bezirksgericht Arbon hat den involvierten Behörden vorgeworfen, das Verhalten während der Hofräumung sei unfair für den Beschuldigten Ulrich K. gewesen.
Im Gegenteil holt der Staatsanwalt nun zu einer weiteren Kritik gegen die Vorinstanz aus und wirft dieser Willkür vor. Sie habe den Grundsatz der Untersuchungspflicht nicht wahrgenommen. Während des Prozesses sei nur ein Zeuge befragt worden, der zudem nur marginal in die Geschehnisse involviert gewesen sei. «Die Vorinstanz hat die Pflicht zur selbstständigen Beweiserhebung – und diese wurde verletzt.
Die Strafuntersuchung habe indes erst der Fund eines Pferdeskeletts ausgelöst – als hinreichender Tatverdacht auf Tierquälerei. Am Ende resümiert der Staatsanwalt: «Das Urteil des Bezirksgerichts Arbon wirft rechtsstaatliche Fragen auf.»Während des gesamten Prozesses sitzt der Beschuldigte Ulrich K. ruhig auf einem Stuhl hinter seinem Verteidiger. Die Hände meist gefaltet über seinem Bauch.
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