Beschwerden gegen RTS gutgeheissen, gegen SRF abgewiesen via presseportal_ch ots news Medienmitteilung
Zwei Publikationen von RTS über die Arbeitsbedingungen bei Radio Cité haben das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Dies stellte die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI im Rahmen ihrer heutigen öffentlichen Beratungen fest. Als programmrechtskonform erachtete sie dagegen einen kritischen"Kassensturz"-Beitrag von Fernsehen SRF und die"Verkehrsinformationen" von Radio SRF.
RTS berichtete am 31. Mai 2022 im Rahmen eines Radiobeitrags und eines Online-Artikels über die Arbeitsbedingungen bei Radio Cité, dem konzessionierten Genfer Lokalradio. Darin ging es namentlich um gravierende Vorwürfe von Mitarbeitenden, die Untersuchungen beim zuständigen kantonalen Arbeitsinspektorat und beim Bundesamt für Kommunikation auslösten. In der Beratung stand die Frage im Zentrum, ob das Radio bzw.
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