Die Datenschutz-NGO Noyb hat Beschwerde gegen die EU-Kommission eingereicht, da diese unerlaubterweise Micro-Targeting für die Bewerbung der Chatkontrolle angewendet haben soll.
Die EU-Kommission sieht sich einer Beschwerde von Noyb gegenüber. So soll die EU-Kommission unerlaubterweise Micro-Targeting für die Bewerbung der Chatkontrolle angewendet haben. Die Datenschutz -NGO Noyb hat gegen die EU-Kommission Beschwerde beim Europäischen Datenschutz beauftragten (EDSB) eingereicht. Die Vorwürfe sind happig: So soll die Kommission die umstrittene Chatkontrolle mit unlauteren und illegalen Massnahmen auf X beworben haben. Dies Noyb in einer Mitteilung.
Um die Chatkontrolle zu bewerben, wurde auf X gezielt Werbung mittels Micro-Targeting geschaltet, die sich an niederländische Nutzer richtete. Ausserdem wendete sich die EU-Kommission gezielt an Nutzer, die nicht an Schlagwörtern wie"Brexit","Marine Le Pen" oder"Alternative für Deutschland" interessiert sind. Wie Noyb weiter ausführt, ist die Nutzung persönlicher Daten wie beispielweiser der politischen Meinung für einen demokratischen Wahlprozess nicht zulässig. Auch verstosse die Werbekampagne nach Ansicht der Datenschutz-Experten gegen geltendes EU-Datenschutzrech
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