Beschwerde abgewiesen: Simon Stocker darf Ständerat bleiben – Abzockerschreck Minder hat das Nachsehen

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Erfolg für Simon Stocker: Das Schaffhauser Obergericht lehnt die Beschwerde gegen seine Wahl ab. Dabei ging es um den Wohnsitz von Stocker und seiner Familie.

Beschwerde abgewiesen: Simon Stocker darf Ständerat bleiben – Abzockerschreck Minder hat das Nachsehen

Zwei Schaffhauser Stimmbürger reichten daraufhin Beschwerde gegen die Wahl ein. Sie machten geltend, Stocker habe seinen politischen Wohnsitz am Wahltag nicht in Schaffhausen, sondern in Zürich gehabt. Sie verlangten aus diesem Grund den Widerruf der Wahl – zugunsten von Minder. Der Regierungsrat wies die Beschwerden im Dezember ab, worauf einer der Beschwerdeführer ans Obergericht gelangte..

Stocker sei in Schaffhausen «stark verwurzelt», während er in Zürich nicht über ein grösseres, wesentliches soziales Umfeld verfügte. Dass Stockers Ehefrau und sein Sohn ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Wahl noch in Zürich hatten, ändere daran nichts.

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