Der pensionierte Unternehmer erhält eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten. Das beschlagnahmte Vermögen wird eingezogen.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieMillionen an Steuerschulden und trotzdem ein luxuriöses Leben: Der frühere Inhaber eines Berner Temporärbüros hat seit 1999 keine Steuerrechnung mehr bezahlt. Er narrte Pfändungsbeamte, Steuerverwaltung und Sozialbehörden.
Sie muss zudem eine Ersatzforderung von 250’000 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 18’000 Franken bezahlen. Die Beträge werden den beschlagnahmten Bankguthaben der Frau entnommen. Die in der gemeinsamen Berner Wohnung beschlagnahmten über 200 Handtaschen und Taschen von Luxusmarken werden vom Kanton eingezogen.
So schrieb er der Steuerverwaltung ausschliesslich handgeschriebene, mit Fehlern gespickte Briefe. Bei der späteren Hausdurchsuchung fanden die Behörden jedoch heraus, dass diese Briefe fein säuberlich auf dem Computer vorgeschrieben worden waren.Verurteilt wurde der Mann auch dafür, dass er Ergänzungsleistungen in der Höhe von 133’000 Franken bezogen, und nachdem diese eingestellt wurden, Sozialhilfe in der Höhe von 17’500 Franken erhalten hatte.
Staatsanwältin Simone Steffen vermutet, dass die beiden mit den 32,5 Kilogramm Gold, die der Mann im Jahr 2020 gekauft hatte, ihren Lebensunterhalt bestreiten.
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