Wegen Rassendiskriminierung zeigte die JSVP die Brasserie Lorraine nach dem Konzertabbruch von Lauwarm an. Das Lokal wehrt sich gegen den Strafbefehl.
Im Juli letzten Jahres sorgte der Fall für ein gewaltiges Echo , sogar über die Landesgrenzen hinaus: die Reggae-Band Lauwarm musste ihren Auftritt in der Brasserie Lorraine in Bern abbrechen, nachdem mehrere Konzertbesucher sich über «Unwohlsein» beklagt hatten. Der Grund: zwei weisse Mitglieder der Band trugen Rastas, zudem traten sie in afrikanischer Kleidung auf.
Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren Weil der Strafbefehl noch nicht rechtskräftig ist, sind die Begründung dafür und das Strafmass unbekannt. Das Strafgesetzbuch sieht für Rassendiskriminierung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor, doch ist im Lauwarm-Fall wohl eher eine bedingte Geldstrafe wahrscheinlich. Die JSVP ist also vorerst siegreich, und das ausgerechnet dank der ihr verhassten Anti-Rassismus-Strafnorm.
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