– Beide Basel müssen die Leistungsaufträge für die Ergolz-Klinik neu beurteilen

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Das Bundesverwaltungsgericht rügt die Regierungen der beiden Basel: Bei der Streichung von Leistungsaufträgen für die Ergolz Klinik sollen sie Letzterer das rechtliche Gehör verweigert haben.

Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen ging auf die Beschwerde der Liestaler Ergolz-Klinik gegen die Spitallisten-Beschlüsse der beiden Basel teilweise ein .Die Basler Regierungen müssen die in den gemeinsamen Spitallisten verfügten Leistungsaufträge für die Ergolz-Klinik in Liestal neu beurteilen und begründen.

Die auf chirurgische, gynäkologische und urologische Fachgebiete ausgerichtete private Ergolz-Klinik in Liestal gehörte bei der Neuverteilung der Leistungsaufträge in den gemeinsamen Spitallisten der beiden Basel zu den Verliererinnen. Von den bisherigen 18 Leistungsgruppen wurden elf nicht mehr gewährt. Auch die fünf neu beantragten Leistungsaufträge wurden abgewiesen.

Die abgewiesenen Aufträge betrafen Leistungsgruppen in den Fachgebieten Dermatologie, Urologie, Orthopädie und Gynäkologie. Die Neuverteilung der Leistungsaufträge erfolgte in erster Linie unter Berücksichtigung der Fallzahlen und Aspekten, dass die Anforderung nicht erfüllt würden oder kein Bedarf bestehe.

Gegen diese Verordnung der beiden Basler Regierungen zog die Klinik vor das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen und erzielte dort einen Teilerfolg.Den Antrag, die Regierungsratsbeschlüsse zu den Spitallisten gleich ganz als nichtig zu erklären, wies das Gericht zurück. Es stellte aber eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör fest. Unter anderem sei der Beschluss zur Inkraftsetzung der Spitallisten nur mangelhaft begründet.

Konkret wurde der Beschluss zur Nichterteilungen der Leistungsaufträge an die Regierungen zurückgewiesen. Der betroffenen Klinik müsse das vollständige rechtliche Gehör gewährt werden, bevor eine neue Verfügung erlassen werden könne.

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