Jurist Thomas Sprecher von Wirtschaftskanzlei Niederer Kraft Frey erläutert im Interview mögliche Auswirkungen der Juso-Initiative zur Einführung einer
Die Initiative zur Einführung einer Erbschaftssteuer von 50 Prozent für Vermögen über 50 Millionen Franken ist zustande gekommen. Haben sich schon Mandanten bei Ihnen gemeldet?Schon als die Initiative eingereicht wurde, kamen Anfragen an uns. Vor allem von Unternehmern, die ihren Nachkommen eine oder mehrere Firmen vererben möchten.
Wenn man es in Relation zu den Summen setzt, um die es geht, ist allein das Restrisiko sehr gross. Bei der Familie Blocher geht es beispielsweise um einen Milliardenbetrag.Allerdings. Das Gefühl der Geringschätzung der unternehmerischen und staatsbürgerlichen Leistung spielt eine grosse Rolle. Die Betroffenen haben in der Schweiz Arbeitsplätze geschaffen und sehr viel Steuern gezahlt.Natürlich nicht.
Es wären nur wenige Personen von der Steuer betroffen. Widerspricht das dem Grundsatz der Allgemeinheit der Besteuerung? Ja, in der Schweiz betrifft es vermutlich nicht mehr als 3000 Personen. Das ist rechtsstaatlich heikel. De facto wäre es eine Enteignung und verfassungsrechtlich schwierig.Es sind gleich mehrere Grundrechte betroffen. Durch eine 50-Prozent-Steuer ist die Wirtschaftsfreiheit ebenso in Frage gestellt wie etwa die Eigentumsfreiheit.
Thomas Sprecher studierte erst Germanistik und Philosophie, dann Recht. Er arbeitet als Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Niederer Kraft Frey und engagiert sich für den Stiftungsstandort Zürich.
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