Ein Landwirt hat die Bodenfruchtbarkeit langfristig beeinträchtigt, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Dafür muss er 3700 Franken bezahlen.
Ein heute 48-jähriger Aargauer Landwirt hat seinen Kuhstall umbauen lassen; nebenan liess er eine neue Güllegrube erstellen. Dafür erhielt er Mitte 2020 von der Gemeinde die entsprechende Bewilligung.
Dieses Material wurde nicht korrekt verwertet, respektive auf einer dafür vorgesehenen Deponie entsorgt, sondern auf eine andere Parzelle geschüttet. «Das Aushubmaterial wurde dabei unsachgemäss direkt auf dem freigelegten Unterboden verteilt», heisst es im Strafbefehl. «Es wurde also kein standorttypischer Bodenaufbau vorgenommen.»
Damit hat sich der Aargauer der Missachtung von Baubewilligungsauflagen, der Vornahme einer unbewilligten Terrainveränderung und Widerhandlungen gegen das Umweltschutzgesetz schuldig gemacht. Dafür hat die Staatsanwaltschaft eine Busse von 3000 Franken und Strafbefehlsgebühren von 700 Franken verhängt.
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