Ihr Boykottaufruf gegen israelische Künstler stehe im Widerspruch zum gesetzlichen Zweck des Kulturförderpreises, begründet die Abteilung Kultur den Entscheid.
Ihr Browser ist veraltet. Bitte aktualisieren Sie Ihren Browser auf die neueste Version, oder wechseln Sie auf einen anderen Browser wieDie Abteilung Kultur hat nach einer sorgfältigen Prüfung des Sachverhalts entschieden, den Kulturförderpreis 2024 nicht an die Musikerin und DJ Leila Moon zu vergeben. Dies hat das Basler Präsidialdepartement am Mittwochvormittag bekannt gegeben.
Grund dafür waren Statements und Aktivitäten der Musikproduzentin, die sich politisch als Pro-Palästina-Aktivistin positioniert und Boykottaufrufe gegen Israel unterstützt. So sagte sie selber im Oktober ihren Auftritt an einem Berner Festival ab, weil dort auch die jüdisch-amerikanische Band Yemen Blues auftrat.
Im Zuge ihrer Abklärungen ist die Abteilung Kultur zum Schluss gekommen, dass der Widerspruch zwischen den Boykott- und Ausschlussaussagen der Künstlerin und dem gesetzlichen Zweck der Preisverleihung nicht ausgeräumt werden kann. «Die Aussagen der Künstlerin fallen unter die Meinungsäusserungsfreiheit», betont die Abteilung Kultur in der Mitteilung.
Die kantonale Kulturförderung solle nicht nur das kulturelle Schaffen, sondern ausdrücklich auch die Vermittlung der Kultur und den kulturellen Austausch fördern, legt das Präsidialdepartement weiter dar. Das aktuelle Kulturleitbild des Regierungsrats bekenne sich überdies dazu, einer interkulturellen und inklusiven Gesellschaft gerecht zu werden.
Kritik an der Nomination der Künstlerin mit nordafrikanischen Wurzeln kam etwa von der Basler SVP, die Regierungspräsident Conradin Cramer aufforderte, die Preisvergabe an Leila Moon zurückzuziehen. Auch die Christlich-Jüdische Arbeitsgemeinschaft beider Basel äusserte sich besorgt über die Nomination Moons. Man wünsche sich einen konstruktiven Umgang mit den Geschehnissen im Nahen Osten.
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