Eine Apothekerin im Unterbaselbiet gab das Narkosemittel Pentobarbital trotz fehlender Datumsangabe auf dem Rezept ab. Per Strafbefehl erhielt die Apothekerin deshalb nun eine Busse wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Eine Apothekerin im Unterbaselbiet gab das Narkosemittel Pentobarbital trotz fehlender Datumsangabe auf dem Rezept ab. Per Strafbefehl erhielt die Apothekerin deshalb nun eine Busse wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.Das in der Schweiz für die Sterbehilfe üblicherweise verwendete Pentobarbital beschäftigte in diesem Jahr erneut die Baselbieter Behörden: Auslöser war das fehlende Datum auf einem entsprechenden Arztrezept.
Die Hausärztin und Sterbehelferin Erika Preisig löste im Januar 2024 in einer Unterbaselbieter Apotheke ein Rezept für eine tödliche Dosis Pentobarbital ein. Der Apothekerin fiel dabei auf, dass das Ausstelldatum auf dem Rezept fehlte. Daraufhin ergänzte Erika Preisig kurzerhand das Datum und erhielt das Pentobarbital schliesslich auch ausgehändigt.
Mit dem Strafbefehl verurteilte die Baselbieter Staatsanwaltschaft die Apothekerin nun zu einer Busse von 300 Franken wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Damit verbunden sind Verfahrenskosten von 570 Franken, auch diese muss die Apothekerin übernehmen. Gegen den Strafbefehl ging keine Einsprache ein, er ist somit letzte Woche rechtskräftig geworden. Damit wird die Verurteilung auch nicht mehr von einem Gericht überprüft.
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