Eine 18-jährige Kinder-Betreuerin braucht eine Operation am Handgelenk. Die Ärztin, die die Diagnose gestellt hat, will den Eingriff nicht durchführen. Begründung: Das Patientin-Ärztin-Verhältnis sei nicht gut.
Eine 18-jährige Aargauerin braucht einen Eingriff am Handgelenk. Sie leidet seit einem Jahr unter Schmerzen und ist in ihrer Arbeit als Kinderbetreuerin eingeschränkt.
Die Ärztin, die die Diagnose gestellt hat, verweigert einen chirurgischen Eingriff bei der 18-Jährigen. Sie verstünden sich nicht gut, das Ärztin-Patientin-Verhältnis sei nicht gut, begründet sie.Endlich war die Ursache für die Schmerzen gefunden. Die 18-jährige Valentina aus Lenzburg AG leidet seit einem Jahr an Beschwerden am Handgelenk. Besonders unangenehm seien sie bei ihrer Arbeit als Kinderbetreuerin.
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