Wer mit der Mieterhöhung nicht einverstanden ist, kann sie anfechten. Die wichtigsten Antworten für Mieterinnen und Mieter.
Wer die Mieterhöhung anfechten will, muss ein Gesuch bei der zuständigen Schlichtungsstelle einreichen.
Nach Erhalt der Mieterhöhung hat der Mieter 30 Tage Zeit, diese schriftlich bei der Schlichtungsbehörde anzufechten. Tut er dies nicht, gilt der Betrag als akzeptiert. Bei einer Anfechtung informiert die Schlichtungsstelle den Vermieter. Dieser könnte dann direkt Kontakt mit der Mieterin aufnehmen.
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