Bisher gab es bei untragbaren Politikerinnen und Politikern nur die Möglichkeit der Abwahl oder des Rücktritts. Nach dem deutlichen Ja zur Amtsenthebungs-Initiative ändert sich das nun: Die Regierung hat die Botschaft zur Umsetzung des Volksauftrags publiziert.
Bisher gab es bei untragbaren Politikerinnen und Politikern nur die Möglichkeit der Abwahl oder des Rücktritts. Nach dem deutlichen Ja zur Amtsenthebungs-Initiative ändert sich das nun: Die Regierung hat die Botschaft zur Umsetzung des Volksauftrags publiziert.Vor mehr als vier Jahren reichte die damalige BDP Aargau ihre Amtsenthebungsinitiative bei der Staatskanzlei ein – jetzt ist klar, wie sie umgesetzt werden soll.
Über 130’000 Aargauerinnen und Aargauer stimmten dafür, dass man untragbar gewordene Volksvertreter ihres Amtes entheben können soll. Etwa wenn sie Amtspflichten verletzt haben, in Strafverfahren verwickelt sind oder gesundheitliche Gründe die Amtsausübung verunmöglichen. Um solche Politikerinnen und Politiker loszuwerden, musste man bisher auf eine Abwahl oder einen vorzeitigen Rücktritt hoffen.
«Eine Amtsenthebung soll nicht als Mittel missbraucht werden, um politisch unliebsame oder unbequeme Behördenmitglieder aus unsachlichen oder persönlichen Gründen vorzeitig abzusetzen», heisst es in der Mitteilung. Das reguläre Mittel zur Korrektur eines Fehlverhaltens bleibe die Nichtwiederwahl nach Ablauf der Amtsperiode.
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